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Thema: PayPal-Buchung als Beleg?

  1. #1
    TP-Junior DimiR macht alles soweit korrekt
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    PayPal-Buchung als Beleg?

    Hallo!

    Ich bin gerade dabei meine EüR etwas aufzuarbeiten, damit bei meiner ersten Steuererklärung nächstes Jahr nichts schief gehen kann. Ich habe zu fast jeder Buchung Rechnungen als beleg, nur ist mir jetzt aufgefallen, dass es einige Buchungen gibt, die ich nicht mit Rechnungen belegen kann. Es handelt sich dabei um Materialeinkäufe über Ebay, meistens von Privatpersonen. Reicht es für diese Buchungen die ausgedruckten Details der PlayPal Zahlung abzulegen?

    Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten

  2. #2
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    Druck alles aus was du hast, also ebay-Transaktion, Paypal-Beleg und -Kontoauszüge. Deine normalen Kontoauszüge hast du ja sowieso.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior DimiR macht alles soweit korrekt
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    Das Problem ist, dass bei einigen Käufen, die schon etwas länger zurück liegen, die Transaktion nicht mehr über Ebay aufrufbar ist. Habe diese dummerweise damals nicht ausgedruckt.

  4. #4
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    Ja nun... das lässt sich jetzt nicht ändern. Wenn es gewerbliche Ausgaben waren gib sie halt an, wenn später ein Prüfer das nicht anerkennen will dann ist das halt so.

    Nutzt du die KU-Regelung?
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  5. #5
    TP-Junior DimiR macht alles soweit korrekt
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    Ja genau, ich zeichne auf meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.

  6. #6
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ok, dann hast du mit USt.-Abzug sowieso nichts zu tun, dann reichen die ausgedruckten ebay-emails + PayPal-Belege als Anerkennung für Betriebsausgaben

  7. #7
    TP-Junior h5000 macht alles soweit korrekt
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    Kleine Zwischenfrage zum Thema eBay:

    Wenn man dort etwas VERkauft hat, dann braucht man die eBay Transaktion aber nicht extra auszudrucken, oder? Wenn man eine Rechnung dazu erstellt hat, sollte das doch genügen, oder?

  8. #8
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    Nein, brauchst du nicht - du hast ja die Rechnung.
    Wenn der Fragesteller zu seinem Einkauf bei ebay auch eine Rechnung hätte bräuchte er die Transaktion auch nicht, aber wenn man eben so gar nichts hat sollte man nehmen was man kriegen kann.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior h5000 macht alles soweit korrekt
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    Ok, wollte nur nochmal sichergehen

    Und die PayPal-Buchungen sollte man alle ausdrucken? Soweit ich weiß, gehen diese ja nicht verloren und man kann sie jederzeit nachschauen (oder nicht?). Reicht es dem Finanzamt dann nicht, wenn man diese jederzeit abrufen (also digital) kann?

  10. #10
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    Da ich die Kosten für Paypal ja extra als einzelne Ausgabe erfassen/buchen muss - druck ich mir die Paypal-Kontoauszüge nach Ablauf des Jahres immer aus. Ich hatte das dann gern schon papierhaftig... wie andere Rechnungen o.ä. die per E-Mail kommen auch.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
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    Zitat Zitat von h5000 Beitrag anzeigen
    Reicht es dem Finanzamt dann nicht, wenn man diese jederzeit abrufen (also digital) kann?
    der Knackpunkt ist einfach: bist du dir sicher, dass du in 10 Jahren immer noch auf deine online-PayPal-zahlungen zugreifen kannst?
    vielleicht geht PayPal Konkurs, vielleicht hast du irgendwann keinen Bock mehr auf PayPal und kündigst dein Konto, der PayPal-Server wird gehackt und verliert einen Teil Daten ... alles denkbar, oder?

    Interessiert den Steuerprüfer aber herzlich wenig, wenn der dann ggf. bis zu 10 Jahre alte Buchungen von dir sehen will.
    Du bist in der Verantwortung/Pflicht, deine Buchungen so lange zu archivieren. Wie du das machst ist (fast) egal

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