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Thema: Kurze Frage zu Sacheinlage

  1. #1
    TP-Newbie
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    Kurze Frage zu Sacheinlage

    Hallo, kurze Frage:

    Ich kann ja als Gesellschafter aus meinem Privatvermögen Wareneinlagen (Sacheinlagen) an die GbR machen, an der ich beteiligt bin. Diese kann die GbR ja als Aufwendung zum Teilwert verbuchen. Muss hierfür unbedingt ein Geldfluss zwischen GbR und meinem Privatkonto erfolgen? Oder reicht eine entsprechende Buchung Wareneingang 0% USt [Soll] zu Privateinlage [Haben] wovon ich mal ausgehe. Der Geldfluss an sich ist ja relativ unsinnig... zuerst eine Privateinlage an die GbR in der Höhe des Teilwertes der Sacheinlage und dann die Zahlung in gleicher Höhe zurück.

  2. #2
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Wenn Du eine Sacheinlage tätigst, wo soll hier dann eine Geldbewegung stattfinden? Entweder du bringst Cash oder legst eine Sache ein.
    Gruss

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  3. #3
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
    Wenn Du eine Sacheinlage tätigst, wo soll hier dann eine Geldbewegung stattfinden? Entweder du bringst Cash oder legst eine Sache ein.
    Das war exakt mein Punkt. Ich bringe Sache im Gegenwert des Teilwerts ein. Dieser wird als Aufwand betrachtet. So habe ich es verstanden und gehandhabt. Meine Verwirrung kam daher, dass mir der Unterschied zwischen einer entgeltlichen Einlage und einer unentgeltlichen Einlage nicht klar ist. In meinem Fall erbringt das Unternehmen keinen Gegenwert für die Einlage, kann aber die Einlage als Aufwand verbuchen. Der Gegenwert fließt erst dann, wenn die Erlöse in Form von Privatentnahmen abgeschöpft werden.

  4. #4
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von ceddy99 Beitrag anzeigen
    Das war exakt mein Punkt. Ich bringe Sache im Gegenwert des Teilwerts ein. Dieser wird als Aufwand betrachtet. So habe ich es verstanden und gehandhabt. Meine Verwirrung kam daher, dass mir der Unterschied zwischen einer entgeltlichen Einlage und einer unentgeltlichen Einlage nicht klar ist. In meinem Fall erbringt das Unternehmen keinen Gegenwert für die Einlage, kann aber die Einlage als Aufwand verbuchen. Der Gegenwert fließt erst dann, wenn die Erlöse in Form von Privatentnahmen abgeschöpft werden.
    Ob hier Aufwand vorliegt,hängt davon ab,was genau eingelegt wird.Waren sind ja nicht unbedingt sofort Aufwand.Ausserdem kannst du nicht so einfach sagen,dass die Gesellschaft nichts erbringt.Eine Buchung z.B. auf Kapitalkonto I führt in der Regelzu Gewährung von Gewosellschaftsrechten.Das ist dann ein voll entgeltlicher.Vorgang.Dann hast deinen Teilwertansatz.
    Gruss

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  5. #5
    TP-Newbie
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    bei uns ist es so, dass beide Gesellschafter Ehepartner sind und die eingelegten Verkaufswaren nach GbR Gründung aus dem gemeinschaftlichen Privatbesitz eingelegt wurden. Auf ein Kapitalkonto haben wir nichts gebucht, sondern auf ein Aufwandskonto, genaue: Wareneingang 0% Vorsteuer an Privateinlage. Eventuell müsste diese Buchung korrigiert werden... aber wie müsste sie dann aussehen? Kapitalkonten haben wir bisher nicht geführt, da im Gesellschaftervertrag die 50-50 Teilung fest definiert wurde.

    Der entscheidende Punkt für mich ist... die Wareneinlagen belaufen sich auf ca 25000,- Euro Gegenwert. Es wäre weit mehr als ärgerlich, wenn das FA bei einer Außenprüfung auf die Idee käme, diese Einlagen nicht als Aufwand anzuerkennen.

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