weiß keiner etwas dazu?
Hallo!
Ich bin Einzelunternehmer und ermittel meinen Gewinn nach EÜR. Wenn ich jetzt im Laufe oder gar am Ende des Jahres bemerke, dass die Bilanzierung ein paar Vorteile bringen würde bzw. für das Jahr gebracht hätte, dürfte ich dann noch nachträglich umsteigen? Also ich darf natürlich nicht bis zum 30.11. mit Zufluss-Abfluss-Prinzip (EÜR) arbeiten und ab dem 1.12. dann auf Buchführung umsteigen, das ist mir klar. Aber dürfte ich sozusagen nachträglich zum 1.1.2011 von EÜR zur Bilanzierung übergehen, wenn ich alle Buchungen nochmal neu betrachte und dann nachträglich in T-Konten eingebe, Eröffnungsbilanz nachhole, etc. ??
Gleich vorweg: Ich habe dazu einiges gelesen und bin auch auf eine Quelle gestoßen, die mir verriet, dass Bilanzierung zeitnah erfolgen muss und eine Umstellung für 2011 im Dezember 2011 eigentlich nicht geht. In dem Zusammenhang wurde aber auch erwähnt, dass der Unternehmer in dem Fall keine richtige Eröffnungsbilanz erstellen konnte, da scheinbar nicht mehr alle Geschäftsvorfälle perfekt rekonstruiert werden konnten. Ich weiß daher nicht, wie es in "simpleren" Fällen ist. Ich bin der Meinung, dass ich alle Buchungen sowie Eröffnungsbilanz ordnungsgemäß nachholen könnte. Jetzt geht es nur um die Frage, ob ich das auch darf.
Für Antworten wäre ich euch sehr verbunden!
Und kleine Zusatzfrage noch:
Wie verhält sich das Ganze für Kleinunternehmer? Da habe ich gelesen, dass es ein Urteil aus 2008 gibt, das besagt, dass Kleinunternehmer auch rückwirkend die Gewinnermittlungsart ändern könnten. Kann das jemand bestätigen?
weiß keiner etwas dazu?
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