Hallo Leute,
ich bräuchte dringend mal einen Rat. Der Steuerberater hat leider erst am Montag zeit, was aber durchaus schon zu spät sein könnte. Deswegen bräuchte ich eine kleine Einschätzung von Euch.
Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Ich kaufe jetzt für ca. 5000 Euro Ware im Ausland, brutto. Jetzt ist die Frage, ob es nicht besser wäre, wenn ich regelbesteuert wäre, so dass ich hieraus die Vorsteuer ziehen könnte? Im Monat Dezember habe ich noch sehr wenig Umsatz, so dass ich dann ein paar hundert Euro zurück bekommen würde.
Müsste doch soweit richtig sein, oder?
Mein Gewerbe läuft erst seit ca. 1 Monat, in welchem aber noch keine Umsätze getätigt worden. Jetzt habe ich schon Ware bestellt, welche aber erst mitte nächster Woche verschickt wird. Wenn das mit der Regelbesteuerung jetzt besser wäre, würde ich dem im Ausland sitzenden Händler meine vorhandene Ust.ID mitteilen, so dass er mir die Rechnung netto schreibt, und würde im gleichen Zuge dem Finanzamt mitteilen, dass ich gerne rückwirkend regelbesteuert werden möchte.
Würde das alles so funktionieren?
Leider hat sich erst im Nachhinein herausgestellt, dass ich auch an Händler verkaufen werde. Somit müsste ich so oder so im Januar wahrscheinlich zur Regelbesteuerung wechseln, damit ich die MwSt. ausweisen kann.
Deswegen kam mir dann die Idee, dass jetzt noch schnell zu ändern, so dass ich die Vorsteuer am Jahresende zurückbekomme, da keine Umsatzsteuer, bzw. eine sehr geringe, vorhanden.
Wäre schön, wenn mir jemand hier kurz helfen könnte, da der Steuerberater erst am Montag Zeit hat.
Vielen Dank!!
Rennschnecke
Danke für Deine schnelle Antwort, beruhigt mich ein bisschen.
Jetzt sind hiervon ca. 2500 Euro die ich in UK einkaufe, mit 0% versteuert, da es laut den dortigen Vorschriften keine Steuer auf die Produkte gibt. In Deutschland werden die mit 7% versteuert.
Hätte das jetzt einen finanziellen Nachteil, wenn ich die Ware dort einkaufe, mit Ust.ID netto, aber für den selben Preis wie im Moment als KU brutto, und würde das ganze dann hier mit 7% versteuern und dies als Vorsteuer ziehen? Da mache ich doch bei gleichem VK etwas weniger Gewinn, richtig?
Ist es denn richtig, dass ich dann am Jahresende die paar hundert Euro zurückerstattet bekomme?
Somit müsste ja die Regelbesteuerung im vorliegendem Fall bedeutend günstiger sein als die Inanspruchnahme der KU-Regelung, welche ich im Moment habe?!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Grüße
o.k.
Hä? Wenn die Ware in GB nicht der USt unterliegt, kannst du nicht für USt-ID "netto" kaufen - es ist doch gar keine Steuer drauf.Hätte das jetzt einen finanziellen Nachteil, wenn ich die Ware dort einkaufe, mit Ust.ID netto, aber für den selben Preis wie im Moment als KU brutto,
Rechne es durch, ich kann dir leider nicht folgen.und würde das ganze dann hier mit 7% versteuern und dies als Vorsteuer ziehen? Da mache ich doch bei gleichem VK etwas weniger Gewinn, richtig?
Ja-ha. Die Frage hatten wir schon.Ist es denn richtig, dass ich dann am Jahresende die paar hundert Euro zurückerstattet bekomme?
copy
Danke für Deine Antwort.
Ich meinte das so. Ich kaufe Produkt A für 10 Euro. Hierauf fallen keine Steuern laut britischem Recht an. Versand kostet 5 Euro.
Jetzt steht unten 15 Euro, davon 1 Euro VAT. Dies nur als Beispiel.
Jetzt dachte ich, wenn ich dort meine Ust.ID angebe, dass ich dann ja den selben Preis bezahlen würde, wie wenn ich sie nicht angebe, da auf das Produkt keine Steuern anfallen. Lediglich bei den Versandkosten. Entschuldige, dass ich es so kompliziert erzähle.
Grüße
Bei uns würde dann auch auf die Versandkosten keine MwSt. anfallen.
Aber - ohne jetzt irgendwas "nachgerechnet" zu haben - ich kann mir nicht vorstellen das du mit der Regelbesteuerung bei Produkten die im Ursprungs-EU-Land mit 0% und hier mit Steuern >1 belegt werden, besser fährst. Mag ja sein das es durch den Vorsteuerabzug bei Regelbesteuerung für diese Ausgaben erstmal gleich bleibt - aber du musst ja entsprechende MwSt. von deinen Einnahmen abführen.
Was mir schon seit ein paar Threads von dir durch den Kopf geistert: Was sind das eigentlich für Produkte? Hast du dir schonmal über mögliche Einfuhrbeschränkungen o.ä. Gedanken gemacht?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Einfuhrbeschränkungen gibt es keine.
Das ist ja die Frage, womit ich besser fahre. Ich beziehe jedoch nicht alles von dem Händler, sondern auch was aus Holland, was dort mit 6% versteuert wird. Natürlich würde ich so jetzt am Jahresende ein paar hundert Euro erstattet bekommen, ob das langfristig auch günstger ist weiß ich jedoch nicht.
Jedoch habe ich vor, auch an Widerverkäufer zu verkaufen. Ob das klappt, weiß ich nicht, jedoch habe ich es vor. Es wird aber wahrscheinlich kein Händler bei mir einkaufen, wenn ich die MwSt. nicht ausweisen kann. Deswegen dachte ich, dass ich dann jetzt zur Regelbesteuerung wechsel, als im Nachhinein.
Grüße
Tja, letztlich musst du es durchrechnen und entscheiden...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Das stimmt. Ich könnte aber nicht zur Regelbesteuerung wechseln, damit ich an Händler verkaufen kann, kaufe aber die Ware in UK weiterhin "brutto", sprich ohne Ust.ID, oder?
Ist die Berechnung als Beispiel richtig?
Einkauf der Ware in England lt. Rechnung für 2800 Euro. 7% Versteuerung in D, sind 196 Euro, als Vorsteuer.
Vk 3500 brutto, netto 3271 Euro = 229 Euro MwSt, hiervon ziehe ich die 196 Euro Vorsteuer ab, ergibt eine Zahllast von 33 Euro, korrekt?
Wenn du grad mal knapp 17% Aufschlag hast ist das korrekt.
Ach und: Für wieviel Euro jährlich hast du denn vor Ware einzuführen?
Geändert von dorintia (02.12.2011 um 08:59 Uhr)
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Puh, dass kann ich schlecht abschätzen. Dieses Jahr werden es wohl ca. 5000 Euro werden. Es könnte nächstes Jahr aber auch das doppelte oder ein bisschen mehr werden, kommt drauf an wie es laufen wird.
Dann beschäftige dich vorab schonmal mit der Erwerbsschwellenregelung bei den innergemeinschaftlichen Erwerben...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich habe mich dort schonmal ein bisschen reingelesen. Bis jetzt dachte ich jedoch, dass die 12.500 Euro nur zahlen, wenn ich dort als KU ohne Ust.ID einkaufe. Ich dachte ferner, dass ich mit Ust.ID auch über den o.g. Betrag kommen darf. Deswegen macht mich Deine Aussage stutzig, muss ich nochmal nachschauen.
Du sollst dich ja nur damit beschäftigen... evtl. hilft dir das ja bei deiner Entscheidung für oder gegen die Regelbesteuerung.
Denn wenn du um die Steuern zu sparen die USt.-ID nicht hingibst und dann über die Grenzwerte kommst..............
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)