1.) Kann ein Unternehmer niemals von der Umsatzsteuer befreit sein, lediglich die Umsätze (LIeferungen/Leistungen) sind u.U. steuerbefreit.
2.) Ein Kleinunternehmer ist nicht umsaztsteuerbefreit, sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben.
3.) Ein bilanzierender Kleinunternehmer, hat, da die Vorsteuer nicht abzugsfähig ist, diese als Aufwand bzw. als Anschaffungskosten/Herstellungskosten zu behandeln...§ 9b EStG...für die Umsatzsteuer gilt das analog.


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