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Thema: Auto: 25% gewerbl. Nutzung + 100% Leasingraten Betriebsausgabe?

  1. #1
    TP-Insider
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    Auto: 25% gewerbl. Nutzung + 100% Leasingraten Betriebsausgabe?

    Hallo,

    alle schwärmen von der Absetzbarkeit der Leasingraten bei einem Auto. Was ist jedoch wenn man das Auto nur zu 25% gewerblich nutzt, kann man dann 100% der Leasingraten als Betriebsausgabe ansetzen oder auch nur den 25% gewerblichen Anteil?

    Falls letzteres: es dürfte dann das Günstigste sein das Auto voll zu bezahlen und im Privatvermögen zu belassen und 30 Cent/km (bzw. tatsächliche Kosten pro km falls höher) abzurechnen, oder wie seht ihr das?

    Denn wenn man das Auto (bei 25% gewerbl. Nutzung) ins Firmenvermögen legt passiert folgendes bei der Umsatzsteuer:

    - Kaufpreis: man bekommt nur 25% USt. als Vorsteuer zurückerstattet
    - Nutzungsausgaben: man bekommt nur 25% USt. als Vorsteuer zurückerstattet
    - Verkaufspreis: man muss 100% USt. (anstatt fairerweise 75%!!!) dem Finanzamt zahlen

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Sven0 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    alle schwärmen von der Absetzbarkeit der Leasingraten bei einem Auto.
    "Alle" die nicht wirklich wissen, wovon sie reden. Schon der Begriff "Absetzbarkeit" ist ja ein Hinweis darauf...

    Was ist jedoch wenn man das Auto nur zu 25% gewerblich nutzt, kann man dann 100% der Leasingraten als Betriebsausgabe ansetzen oder auch nur den 25% gewerblichen Anteil?
    Denk' mal scharf nach. Wieso solltest du den privaten (!) Anteil als Betriebsausgabe geltend machen können? D.h. "ansetzen" kannst du die Rate schon voll - musst dann aber natürlich den privaten Anteil wieder raus rechnen ...

    Falls letzteres: es dürfte dann das Günstigste sein das Auto voll zu bezahlen und im Privatvermögen zu belassen und 30 Cent/km (bzw. tatsächliche Kosten pro km falls höher) abzurechnen, oder wie seht ihr das?
    Wir sehen das so, dass du das schon selbst durchrechnen musst.

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  3. #3
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Beim 0,30 € "Modell" ist allerdings der anteilige Vorsteuerabzug (sofern Vorsteuerabzug besteht) weg, nur so als Hinweis. Ansonsten, musst selbst wissen, was günstiger ist.
    Gruss

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  4. #4
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    Zitat Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
    Beim 0,30 € "Modell" ist allerdings der anteilige Vorsteuerabzug (sofern Vorsteuerabzug besteht) weg, nur so als Hinweis. Ansonsten, musst selbst wissen, was günstiger ist.
    das stimmt, beim Kauf und bei der Nutzung ist der anteilige VSt.-Abzug angenehm, was aber nützt es wenn beim Verkauf keine anteilige USt. (d.h. nur der Firmenanteil) ans Finanzamt überwiesen werden darf, sondern man muss auch die USt. des privaten Anteils mit überweisen...
    in der Summe macht man damit ein Minusgeschäft, d.h. man zahlt mehr USt. ans Finanzamt wie man gewerblich genutzt hat.

    Um das Ganze nochmal zu verstehen muss ich sicherheitshalber hier nochmal "idiotensicher" fragen:

    Angenommen man nimmt einen zu 25% genutzten Wagen mit ins Firmenvermögen:

    Kaufpreis: Ausgabenbuchung: 100% des Kaufpreises + USt. / Einnahmenbuchung: 75% Privatanteil + USt. (natürlich alles mit 3 Jahre Afa)
    Nutzung: (siehe Kaufpreis)
    Verkaufspreis: Einnahmenbuchung: 100% des Verkaufspreises + USt. (der 75% Privatanteil kann als Betriebsausgabe nicht gebucht werden, bzw. es können nicht nur 25% gewerblicher Anteil als Einnahme gebucht werden!!!)

    Bei dieser Verfahrensweise macht man sowohl bei der USt. als auch bei Gewinn/Verlustrechnung in der Summe ein Minusgeschäft (da beim Verkauf eine anteilige Gegenbuchung nicht mehr möglich ist).
    Seht ihr das genauso?

  5. #5
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    Ich versteh nicht wieso du in deinen gewerblichen Verkauf einen "privaten Anteil" implizierst? Was soll das?
    Was haben deine privaten Fahrten in den Urlaub u.a. mit dem Einkommen aus Selbständigkeit zu tun. Alle gewerblichen Ausgaben kannst du doch geltend machen, die privaten logischerweise nicht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ich versteh nicht wieso du in deinen gewerblichen Verkauf einen "privaten Anteil" implizierst? Was soll das?
    Was haben deine privaten Fahrten in den Urlaub u.a. mit dem Einkommen aus Selbständigkeit zu tun. Alle gewerblichen Ausgaben kannst du doch geltend machen, die privaten logischerweise nicht.
    Weil beim Kauf der private Anteil auch eine Rolle spielt, d.h. ich kann nicht 100% des Kaufpreises als Betriebsausgabe geltend machen (der private Anteil muss als Gegenbuchung berücksichtigt werden). Beim Verkaufspreis darf jedoch der private Anteil nicht berücksichtigt werden, d.h. der Verkaufspreis muss zu 100% Betriebseinnahme gebucht werden.

    Hier mal eine fiktive Beispielrechnung für 25% gewerbliche Nutzung:

    Kauf Datum 1.1.2006: Kaufpreis 25.000 Euro netto + 4750,- Euro USt.
    davon können in der Summe als Betriebsausgabe (natürlich mit Afa-Abschreibung) geltend gemacht werden:
    Kaufpreis 6.250,- netto + EUR 1.187,50 Vorsteuer (= 25% Anteil von oben)

    Verkauf Datum 1.1.2011: Verkaufspreis 15.000 Euro netto + 2.850,- Euro USt.
    Als Betriebseinnahme müssen hier die vollen 15.000 Euro netto verbucht und die 2.850,- USt. ans Finanzamt gezahlt werden.

    Die Ungerechtigkeit liegt darin das man vom Kaufpreis 6250,- Euro als Betriebsausgabe angeben kann, jedoch beim Verkauf EUR 15.000,- als Betriebseinnahme buchen muss. Unterm Strich also ein großes Minusgeschäft!!!

    Analog dazu die USt.: man zahlt dem Händler 4750,- Euro USt., man erhält 1.187,50 Vorsteuer zurück, beim Verkauf muss man 2.850,- Euro USt. zahlen, d.h.:

    4750,00 EUR
    - 1187,50 EUR
    + 2850,00 EUR
    = 6412,50 EUR

    unterm Strich zahlt man also mehr USt. als der Kaufpreis gewesen war.

    Habe ich irgendwo einen Denkfehler oder ist es tatsächlich so wie ich geschrieben habe????

  7. #7
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Wieso ordnest du den Pkw nicht zu 100% dem Unternehmensvermögen zu?dann bekommst vollen vorsteuerabzug.ausserdem,deine Berechnung ist nicht wirklich real.Oder tankst du nicht?Oder Service?
    Gruss

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  8. #8
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    die laufenden Betriebskosten habe ich nicht mit berücksichtigt (da ist die Verfahrensweise klar), mir ging es hier nur rein um die Buchung von Kauf + Verkauf.

    Der PKW ist ja 100% Betriebsvermögen mit 100% Vorsteuer vom Kaufpreis (= die genannten 4750,00 EUR), jedoch muss man doch den privaten USt.-Anteil ans Finanzamt bei der jährlichen Kaufpreis Afa-Abschreibung wieder zurückzahlen (= 75% der Vorsteuer), als gewerbliche USt. verbleiben somit in der Differenz die oben genannten 1187,50 EUR.

  9. #9
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Du kannst in deiner Berechnung aber nicht den vorsteuerabzug der laufenden.Kosten ausser Acht lassen.Sonst ist eine Beurteilung wie du Sie hier anstellst f�r die Katz.
    Ausserdem,dir ist schon klar,dass Du die Umsatzsteuer f�r den Verkauf zwar abf�hren musst,diese aber ja.nicht aus der eigenen Tasche bezahlen musst,sondern der K�ufer bringen muss?
    Gruss

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