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Thema: Ermittlung des Jahresgewinn - Wie wirkt sich die eigenommene Umsatzsteuer aus?

  1. #1
    TP-Newbie ploegi macht alles soweit korrekt
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    Question Ermittlung des Jahresgewinn - Wie wirkt sich die eigenommene Umsatzsteuer aus?

    Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine Frage an die Steuerexperten unter Euch...

    Folgendes Szenario:

    Ich bin nebenberuflich selbstständig und dabei familienversichert, was zur Folge hat, dass ich nicht mehr als 365 Euro im Gewinn im Monat erzielen darf, da ich ansonsten nicht mehr familienversichert bin, sondern mich selbst versichern muss. Pro Jahr darf ich also ca. 4380 Euro Gewinn erzielen.

    Ausgehend vom Nettogewinn, liege ich für 2011 bei ca. 4200 Euro Gewinn. Jetzt ist es jedoch so, dass ich im Dezember noch Aufträge bekommen habe und die darin enthaltene Umsatzsteuer (ca. 500 Euro) erst im Januar 2012 vom Finanzamt abgebucht wird.

    Nun meine Frage:
    Beträgt mein Gewinn für 2011 durch die Tatsache, dass die 500 Euro Umsatzsteuer erst Anfang 2012 bezahlt werden muss, 4700 Euro? Oder tut das nichts zur Sache (weils ja ein durchlaufender Posten ist) und mein Gewinn bleibt trotzdem bei 4200 Euro für 2011?

    PS: Bei mir wird die Istversteuerung angewendet.

    Vielen Dank im Voraus für Euren Rat!!!
    Ploegi

  2. #2
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    ... ich habe vor, meine Umsatzsteuer-Vorauszahlung im Januar als "wiederkehrende Ausgabe" zu betrachten und damit in diesem Jahr zu buchen. Ich hoffe, daß das so richtig ist (kurzes googlen bestätigt das jedenfalls). Demnach wäre Dein Gewinn entsprechend bei 4200 Euro.

    Denk aber daran, daß die 365€ jeden Monat einzeln gewertet werden, sprich: Es ist kein Durchschnittswert, Du düftest also nicht zB alle 2 Monate 730€ verdienen. Im Dezember scheinst Du ja kräftig drüberzuliegen .. da müsstest Du eigentlich mit der Krankenkasse klären, ob das so OK ist .. meine KK hat damals gesagt "Sie dürfen 2x im Jahr _leicht_ über die Grenze kommen", aber das "leicht" wurde nie genau definiert ..

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