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Thema: Brauche dringend hilfe.

  1. #1
    TP-Newbie
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    May 2010
    Beiträge
    3

    Brauche dringend hilfe.

    Hallo,

    habe eben einen Brief vom Finanzamt erhalten, das ich meine Steuererklärung für 2010 machen soll. Ich dachte das eine EÜR ausreichen würde, aber scheint wohl nicht so. Habe hier nun 4 Bögen zugesendet bekommen.

    - Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
    - Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
    - Anlage AV (Altersvorsorge)

    Ich habe ein Gewerbe angemeldet (2010) und nehme die Kleinunternehmerreglung in anspruch.

    Reicht es aus wenn ich auf alle rückzahlungen verzichten möchte, das ich einfach nur Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ausfülle und den rest leer lasse? Hört sich zwar jetzt verrückt an, aber der aufwand würde sich für mich sowieso nicht lohnen..

    Wird das so angenommen vom FA?

    Lieben Gruß.

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.102
    Egal ob Steuerschuld oder Rückzahlungen, du bist verpflichtet die Steuererklärung abzugeben. Da hinein kommen ja alle Einkünfte usw......
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Specialist
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    Stuttgart
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    Zitat Zitat von mcmuhl Beitrag anzeigen
    Reicht es aus wenn ich auf alle rückzahlungen verzichten möchte, das ich einfach nur Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ausfülle und den rest leer lasse?
    Nein. Und wer sagt, dass es Rückzahlungen gäbe, auf die du verzichten könntest? Vielleicht musst du ja kräftig nachzahlen.

    Hört sich zwar jetzt verrückt an, aber der aufwand würde sich für mich sowieso nicht lohnen..
    Ja, das hört sich echt "verrückt" an.

    Wird das so angenommen vom FA?
    Nein.

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  4. #4
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Dec 2003
    Beiträge
    1.899
    ... soooo viel Aufwand ist das nun auch nicht. Der Mantelbogen ist schnell ausgefüllt, Anlage N besteht hauptsächlich aus dem Abtippen der eTIN/Lohnsteuerabrechnung vom Arbeitgeber. Ob und was Du da nun als Werbungskosten, Sonderausgaben etc. angeben willst, bleibt ja Dir überlassen (ich würd zumindest mal durchgucken, ob nicht doch was in Frage kommt). .. ob Anlage AV Pflicht ist, weiß ich spontan nicht. Aber allzu viel wird da dann auch nicht auszufüllen sein ..

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