Hallo,
ich habe nochmal kurz eine schnelle Frage zur Umsatzgrenze als Kleinunternehmer. Ich habe mein Unternehmen dieses Jahr am 31.01. angemeldet.
Kann ich jetzt die 17500 EUR komplett ausreizen, oder muss ich davon einen Anteil abziehen, weil ich das Unternehmen erst ende Januar angemeldet habe? Wenn nein, wie berechne ich dann die neue Umsatzgrenze?
ok danke. Habe direkt noch eine kurze Frage hinterher: Werden eigentlich Versandkosten, die ich auf meinen Rechnungen berechne auch als Umsatz gezählt, sprich muss ich die auch einrechnen um zu bestimmen, ob ich die Umsatzgrenze nicht überschritten habe?
Ja, musst du.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Danke für die Antworten. Habe jetzt nochmal zu meiner ersten Frage was im Internet gefunden:
"Bei einer unterjährigen Existenzgründung ist der Grenzbetrag von 17.500 € entsprechend zu zwölfteln. Hier zählt jeder angefangene Monat voll. Ein Unternehmer der im Mai startet, darf demgemäß die Umsatzgrenze von (17.500 / 12 * 8 Monate =) 11.666 € nicht übersteigen." (Quelle: http://www.steuer-gonze.de/web/steue...einunternehmen)
In dem Beispiel sind es ja 8 Monate (ohne Januar, Ferbruar, März und April). Monat Mai, in dem gestartet wurde, wurde noch dazu gerecht. Würde ich das jetzt bei mir genauso rechnen, würde ich eigentlich doch auf die kompletten 17500 kommen, da ich ja noch im Januar angefangen habe. Ja gut es ist zwar der letzte Tag im Januar gewesen, aber streng genommen war es halt noch im Januar.
Das ist jetzt wahrscheinlich ein bisschen Korinthenkackerei, aber micht würde halt interessieren wer jetzt recht hat, damit ich weis ob ich das Angebot meinenes Shops die letzten zwei Woche des Jahres einschränken muss oder nicht, um nicht über die Grenze zu kommen.
Im §19 steht:
"Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.
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