Du redest von der Einkommensteuer?
Nein. Deine Einkommensteuern haben ja nichts mit deinem Gewerbe an sich zu tun, sondern eben mit deiner Steuerpflicht als einkommensteuerpflichtiger Bürger. Sie sind keine Betriebsausgabe, deshalb haben sie in der EÜR nichts verloren.Kann ich ich diese Zahlungen von meinem Gewinn abziehen ?
Deine Vorauszahlungen werden natürlich auf deine Steuerlast angerechnet.
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