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Thema: Einmalige Dienstleistung in Rechnung stellen

  1. #1
    TP-Newbie Regine Korleit macht alles soweit korrekt
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    Question Einmalige Dienstleistung in Rechnung stellen

    Verehrte Community!

    Ich bin Mitte Fünfzig, Hausfrau ohne eigenes Einkommen, und ich habe für einen befreundeten Unternehmer die Gestaltung einer Werbebroschüre übernommen. Ich habe solche Arbeiten in den vergangenen Jahren nicht ausgeführt und plane dies auch für die nächsten Jahre nicht zu wiederholen. Ich habe mit dem Unternehmer die Zahlung von € 850,- für die Erstellung der Broschüre vereinbart, er hätte gerne eine Rechnung über diesen Betrag und ich weiß jetzt nicht weiter …

    Soweit ich hier (und in anderen Foren) bereits gelesen habe, besteht für mich als Privatperson nicht die Möglichkeit eine Rechnung über diesen Betrag zu schreiben. Ich könnte aber wohl meine Rechnung schreiben und mich dann auf §14 UStG beziehen, somit keine Steuernummer angeben und den obligatorischen Hinweis auf mein »Kleinunternehmertum« einfügen. Da ich sonst in diesem Jahr keinerlei Einkünfte habe, sollten dann auch keine Steuerzahlungen für mich fällig werden.

    Natürlich habe ich kein Gewerbe angemeldet, doch alles was ich zu dem Thema (auch hier im Forum) las, deutet für mich daraufhin, daß die Finanzämter sich nicht detektivisch darum kümmern würden, ob eine solche Unternehmensanmeldung vorliege. Da ich auch keine Wiederholung in welcher Form auch immer plane, halte ich – nach meinem bisherigen Kenntnisstand – ein solches Vorgehen für »ungefährlich«!

    Ist diese Einschatätzung soweit richtig, oder habe ich hier etwas dramatisch und grundsätzlich nicht verstanden?

    Mein Frage nochmals zusammengefaßt:

    Wie kann ich – als Hausfrau ohne sonstige (gegenwärtige und zukünftige) Einkünfte – einem Unternehmen einen Betrag von 850€ in Rechnung stellen?

    Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich für konstruktive Kommentare zu dieser, hier wahrscheinlich schon in ähnlicher Weise recht häufig behandelten, Frage.

    Herzliche Grüße
    Regine K.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Regine Korleit Beitrag anzeigen
    Soweit ich hier (und in anderen Foren) bereits gelesen habe, besteht für mich als Privatperson nicht die Möglichkeit eine Rechnung über diesen Betrag zu schreiben.
    Richtig.

    Ich könnte aber wohl meine Rechnung schreiben und mich dann auf §14 UStG beziehen, somit keine Steuernummer angeben
    Worauf willst du dich denn da beziehen? Lies mal §14 UStG (4) 2.

    Dein Auftraggeber will eine ordentliche Rechnung nach Maßgabe des §14 UStG , damit er die Ausgabe als Betriebsausgabe geltend machen kann, auf diese Rechnung gehört aber deine Steuernummer - und du hast keine.

    und den obligatorischen Hinweis auf mein »Kleinunternehmertum« einfügen.
    Neenee, es gibt hier kein "Kleinunternehmertum", du bist überhaupt keine Unternehmerin, sondern eben eine Privatperson. Von der Kleinunternehmeregelung kann nur Gebrauch machen, wer ein Gewerbe angemeldet oder sich beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet hat. Deshalb nützt dir irgendein Hinweis gar nichts.

    Natürlich habe ich kein Gewerbe angemeldet, doch alles was ich zu dem Thema (auch hier im Forum) las, deutet für mich daraufhin, daß die Finanzämter sich nicht detektivisch darum kümmern würden, ob eine solche Unternehmensanmeldung vorliege. Da ich auch keine Wiederholung in welcher Form auch immer plane, halte ich – nach meinem bisherigen Kenntnisstand – ein solches Vorgehen für »ungefährlich«!
    Das wird dir hier niemand bestätigen - dein Problem bleibt, dass du keine Steuernummer hast, die aber auf die Rechnung muss.

    Die einzige Möglichkeit, die ich sehe: Wenn es rein (!) um die Gestaltung (keine Druckabwicklung etc.) der Broschüre geht, versuche dich beim Finanzamt als Freiberuflerin anzumelden und dir eine Steuernummer zuteilen zu lassen. Das Finanzamt wird dann irgendwann wissen wollen, was du eigentlich machst und du wirst dein Einkommen mit einer Steuererklärung erklären müssen. So weit solltest du dich also in die Materie einarbeiten, dass du das dann hinbekommst.

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