Richtig.
Worauf willst du dich denn da beziehen? Lies mal §14 UStG (4) 2.Ich könnte aber wohl meine Rechnung schreiben und mich dann auf §14 UStG beziehen, somit keine Steuernummer angeben
Dein Auftraggeber will eine ordentliche Rechnung nach Maßgabe des §14 UStG , damit er die Ausgabe als Betriebsausgabe geltend machen kann, auf diese Rechnung gehört aber deine Steuernummer - und du hast keine.
Neenee, es gibt hier kein "Kleinunternehmertum", du bist überhaupt keine Unternehmerin, sondern eben eine Privatperson. Von der Kleinunternehmeregelung kann nur Gebrauch machen, wer ein Gewerbe angemeldet oder sich beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet hat. Deshalb nützt dir irgendein Hinweis gar nichts.und den obligatorischen Hinweis auf mein »Kleinunternehmertum« einfügen.
Das wird dir hier niemand bestätigen - dein Problem bleibt, dass du keine Steuernummer hast, die aber auf die Rechnung muss.Natürlich habe ich kein Gewerbe angemeldet, doch alles was ich zu dem Thema (auch hier im Forum) las, deutet für mich daraufhin, daß die Finanzämter sich nicht detektivisch darum kümmern würden, ob eine solche Unternehmensanmeldung vorliege. Da ich auch keine Wiederholung in welcher Form auch immer plane, halte ich – nach meinem bisherigen Kenntnisstand – ein solches Vorgehen für »ungefährlich«!
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe: Wenn es rein (!) um die Gestaltung (keine Druckabwicklung etc.) der Broschüre geht, versuche dich beim Finanzamt als Freiberuflerin anzumelden und dir eine Steuernummer zuteilen zu lassen. Das Finanzamt wird dann irgendwann wissen wollen, was du eigentlich machst und du wirst dein Einkommen mit einer Steuererklärung erklären müssen. So weit solltest du dich also in die Materie einarbeiten, dass du das dann hinbekommst.
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