Kleinunternehmer dürfen keinen Hinweis auf § 13b UStG auf ihren Rechnungen schreiben.
Gruß
Sven
Hallo Alle, guten Abend, eine Frage habe ich an euch:
Ein Kleinunternehmer, der bis Dato gem. § 19 UStG auf seinen Rechnungen keine UmSt ausgewiessen hat, erstellt jetzt nun eine Rechnung mit dem Steuerhinweis auf § 13b UStG, weil sich dies so Auftraggeber wuenscht. Muss der Kleinunternehmer nach der Anwendung des § 13b UStG auf die Kleinunternehmerregelung verzichten oder darf er dann nächste Rechnungen mit dem Steuerhinweis auf § 19 UStG erstellen? Ich danke euch!
Kleinunternehmer dürfen keinen Hinweis auf § 13b UStG auf ihren Rechnungen schreiben.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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