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Thema: Firmenwagen mit Privatvertrag (ohne USt.-Ausweis) verkauft, Preis brutto oder netto?

  1. #1
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Firmenwagen mit Privatvertrag (ohne USt.-Ausweis) verkauft, Preis brutto oder netto?

    Hallo,

    ich habe meinen Firmenwagen mit Privatkaufvertrag, d.h. ohne Ausweis der USt. verkauft.
    Grund hierfür ist das ich keine 1 Jahr Gewährleistung auf den Wagen geben wollte, da ich selbst nahezu 0% technische Ahnung von Autos habe und nicht 1 Jahr lang die technischen Kosten des neuen Besitzern tragen möchte.

    Natürlich möchte ich dem Finanzamt nicht die USt. vorenthalten. Die Frage ist nun muss ich den Verkaufspreis als Brutto oder Nettowert ansehen?

    Also z.b. bei einem Verkaufspreis von 5.000 Euro (ohne die USt. auszuweisen):

    netto: 5.000,- Euro + 950,- Euro USt.
    oder
    brutto: 5.000,- Euro inkl. USt. (4201,68 Euro + 798,32 Euro USt.)

    Idealer wäre die Sichtweise der Bruttozahlung, also das man EUR 798,32 USt. zu zahlen hätte.

  2. #2
    TP-Senior MichaG bringt sich richtig ein MichaG bringt sich richtig ein
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    Du hast Waren im Wert von 5.000 EUR entnommen und musst die darauf entfallende Mehrwertsteuer abführen; also 950 EUR.

  3. #3
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    ok danke, habe ich mir fast schon so gedacht :-)

  4. #4
    TP-Member thomastt macht alles soweit korrekt
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    Ist das wirklich so?

    Wenn der PKW vom Firmenvermögen ins Privatvermögen überführt wird dann kann dieser doch (sofern dies einem Fremdvergleich standhält) für 5000,-- incl. Mwst. von der Firma X an den Privatmann X verkauft werden.

    Dieser verkauft anschließend den Wagen für 5000,-- Euro ohne Ausweis von Mwst. an jemand anderen weiter. Wieso sollte der für 5950 Euro von Firma an Privat gehen müssen um den anschließend von Privat für 5000 Euro weiterverkaufen zu können?


    Wenn ich eine wie auch immer geartete Ware für 100 Euro verkaufe und auf der Rechnung vergesse ich z.B. jegliche Angabe der Mwst. dann muss ich doch auch nicht 19 Euro Mwst. dafür abführen sondern 15,97 Euro oder?

  5. #5
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von thomastt Beitrag anzeigen
    Wenn ich eine wie auch immer geartete Ware für 100 Euro verkaufe und auf der Rechnung vergesse ich z.B. jegliche Angabe der Mwst. dann muss ich doch auch nicht 19 Euro Mwst. dafür abführen sondern 15,97 Euro oder?
    Nein, meines Wissens musst du in diesem Fall 19 Euro USt. abführen.

  6. #6
    TP-Member thomastt macht alles soweit korrekt
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    Rein Interessehalber und ohne jegliche Erfahrung mit Rechnungskorrekturen (war noch nie notwendig): Was sollte mich in so einem fiktiven Fall daran hindern in so einem Fall eine korrigierte Rechnung mit den Werten 84,03 zzgl 15,97 Mwst. auszustellen?

    Wohlgemerkt: Rechnung an Kunde! Keine Entnahme.


    Beim Auto bin ich mir nicht ganz sicher wie das mit dem Vergleichspreis so gehandhabt wird. Es heisst ja immer dass die Entnahme einem Fremdvergleich standhalten muss.

    Was würde denn als (Netto-) Vergleichspreis herangezogen werden?

    - Einkaufspreis von Autohändlern exkl. Mwst?
    - Preis bei einem Privatverkauf? Preis reduziert um 19%?
    - Verkaufspreis von Autohändlern exkl. Mwst?

  7. #7
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von Sven0 Beitrag anzeigen
    Nein, meines Wissens musst du in diesem Fall 19 Euro USt. abf�hren.
    Falsch!

    (1) Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (� 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (� 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempf�nger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abz�glich der Umsatzsteuer.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  8. #8
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von thomastt Beitrag anzeigen
    Ist das wirklich so?

    Wenn der PKW vom Firmenvermögen ins Privatvermögen überführt wird dann kann dieser doch (sofern dies einem Fremdvergleich standhält) für 5000,-- incl. Mwst. von der Firma X an den Privatmann X verkauft werden.

    Dieser verkauft anschließend den Wagen für 5000,-- Euro ohne Ausweis von Mwst. an jemand anderen weiter. Wieso sollte der für 5950 Euro von Firma an Privat gehen müssen um den anschließend von Privat für 5000 Euro weiterverkaufen zu können?


    Wenn ich eine wie auch immer geartete Ware für 100 Euro verkaufe und auf der Rechnung vergesse ich z.B. jegliche Angabe der Mwst. dann muss ich doch auch nicht 19 Euro Mwst. dafür abführen sondern 15,97 Euro oder?
    Wenn der Pkw entnommen wird und nicht direkt veräußert wird (also nicht Veräusserung durch das Unternehmen an einen fremden Dritten)dann ist die Entnahme ertragsteuerlich mit dem Teilwert zu bewerten und der Teilwert ist ein Nettowert. Daher ist die Umsatzsteuer auf den Nettowert draufzuschlagen.

    Die Entnahme unterliegt aber nur dann der Umsatzsteuer, wenn bei Anschaffung ein Vorstuerabzug gegeben war.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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