In Deutschland kannst du nicht Netto kaufen, du solltest in deinem eigenen Interesse nur drauf achten das du ordentliche Rechnungen mit korrekt ausgwiesener MwSt. erhältst.
Ich muss seit 2012 Mwst ausweisen, als Kleinunternehmer(2011) habe ich die Waren immer Brutto eingekauft, jetzt ist die Frage wenn ich Ware im Inland(Deutschland) einkaufe muss ich die Netto einkaufen oder kann ich auch Brutto?
Ich denke wenn ich Netto einkaufe spar ich mir in der Buchhaltung die Mwst extra zu buchen,
wenn ich Brutto einkaufe muss ich die Mwst extra buchen und bekomm die nachher bei der
Umsatzsteuererklärung verrechnet/zurück. Es ist also egal, ich spar mir nur Arbeit.
Ist das richtig???
Wenn ich Netto im Inland einkaufen will bauche ich dafür einen speziellen Nachweis für den Lieferranten oder
sage ich einfach ich brauche ein Nettorechnug?
Die Umsatzsteuer ID Nummer hat damit nicht zu tut, da nur für Handel in der EU. richtig?
Das ist alles neu für mich und ich versuche da durch zu blicken, was nicht immer einfach ist.
MfG
In Deutschland kannst du nicht Netto kaufen, du solltest in deinem eigenen Interesse nur drauf achten das du ordentliche Rechnungen mit korrekt ausgwiesener MwSt. erhältst.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
OK, danke dann weiß ich bescheid, dann gibt es Netto nur mit USt-ID Nummer beim Einkauf in der EU.
Die Rechnungen mit Mwst hatte ich bis jetzt auch nur habe ich da die Mwst nicht zurück holen müssen oder verrechnen.
MfG
Ich bin seit 2012 KEIN Kleinunternehmer mehr, daher habe ich gedacht das die Ware ja beim Verkauf versteuert wird(19%Mwst) und die wird dann abgeführt, damit wurde doch versteuert oder nicht?
Bis 2012(ohne Mwst auzuweisen) habe ich immer beim Einkauf die Mwst an den Händler gezahlt auch in der EU.
Wenn ich Ware in DE einkaufe inkl Mwst wird die dann bei der Umsatzsteuererklärung von meiner eingenommenen Mwst(Verkauf) abgezogen, so das nur der Kunde die Mwst bezahlt. Ist doch richtig oder, sonst wäre doch zweimal die Mwst in einem Artikel, einmal
Händler und einmal Kunde.
MfG
Das ist uns schon klar ...
Ja, "oder nicht" - das Verfahren ist dir als Ganzes wohl unklar:daher habe ich gedacht das die Ware ja beim Verkauf versteuert wird(19%Mwst) und die wird dann abgeführt, damit wurde doch versteuert oder nicht?
Jeder Umsatz wird besteuert.
Wenn du kaufst, ist das ein Umsatz -> Besteuerung. Wenn du verkaufst, ist das auch ein Umsatz -> Besteuerung.
Das wirst du auch weiterhin tun. Entweder im entsprechenden Staat, wo du einkaufst oder mit der USt-ID hier. Du kaufst nie netto. (Das hat auch mit dem Thema Kleinunternehmer/Regelbesteuerung aber gar nichts zu tun.)Bis 2012(ohne Mwst auzuweisen) habe ich immer beim Einkauf die Mwst an den Händler gezahlt auch in der EU.
Die Voraussetzung dafür, dass das überhaupt was abgezogen wird, ist doch, dass du erstmal bezahlst. Was soll denn sonst abgezogen werden?Wenn ich Ware in DE einkaufe inkl Mwst wird die dann bei der Umsatzsteuererklärung von meiner eingenommenen Mwst(Verkauf) abgezogen, so das nur der Kunde die Mwst bezahlt.
Also bezahlst du USt bei deinem Einkauf. Was du da an Ausgaben für die UST hast, wird dann mit deiner Umsatzsteuerschuld aus den Einnahmen beim Verkauf verrechnet.
Das ist auch so, wird aber miteinander verrechnet, siehe oben.Ist doch richtig oder, sonst wäre doch zweimal die Mwst in einem Artikel, einmal Händler und einmal Kunde.
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Danke für die gute Erklärung, ich dachte das wenn ich Ware einkaufe und die dann wieder verkaufe, das man sich den Aufwand sparen kann an den Händler die Mwst zu zahlen aber das ist dann wohl nicht so, das habe ich jetzt verstanden.
Wie ist dann der Ablauf wenn Waren aus der EU mit der USt -ID eingeführt werden, bei Drittländern geht das ja über den Zoll und ich zahle da meine Steuer nur das gibt es doch bei der EU nicht?
MfG
Bei innergeminschaftlichen Erwerben musst du die Netto-Lieferung in der Umsatzsteuererklärung hier versteuern. Als Regelbesteuerter kannst du aber gleichzeitig diese Steuer als Vorsteuer geltend machen, also +- 0.
Der von der KU-Regelung Gebrauch machende muss die USt. an das FA zahlen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Wie ist das dann genau, ist in der Umsatzsteuererklärung ein Feld wo ich die Summe der innergeminschaftlichen Erwerbe eintrage oder muss ich die Mwst aus der Summe eintragen?
KU-Regelung ist die Kleinunternehmerregelung?
Jetzt habe ich noch ein Frage,wenn ich bei ebay Nettorechnungen beantrage mit der USt-ID zahle ich die 19% wieder bei der Umsatzsteuererklärung? Eigentlich macht das doch keinen Sinn da ich ja ohne Nettorechnung nur 15% Steuer
zahle oder bekomme ich die 19% wieder zurück?
MfG
Als Regelbesteuerter kannst du die gezahlte Mehrwertsteuer der gewerblich veranlassten Ausgaben (Vorsteuer) geltend machen.
Für jedes Blatt Papier auf das du eine Rechnung schreibst, für die Druckerpatrone, für die anteilige Internetnutzung und eben auch für die ebay-gebühren die du hier versteuern musst.
Vielleicht solltest du dich mit dem Thema Regelbesteuerung doch noch intensiver befassen.
Übrigens muss ein Gewerbetreibender die ebay-Leistung immer hier in Dtschld. versteuern - der Leistungsort liegt hier, dem FA ist es egal ob derjenige eine Netto-Rechnung hat oder nicht.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Gibt es hier im Forum ein Thema oder eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Sachen?Vielleicht solltest du dich mit dem Thema Regelbesteuerung doch noch intensiver befassen.
Das dachte ich mir schon nur war ich nicht sicher.Als Regelbesteuerter kannst du die gezahlte Mehrwertsteuer der gewerblich veranlassten Ausgaben (Vorsteuer) geltend machen.
Das gilt auch für die Kleinunternehmerregelung? Wenn ja was und wie gebe ich das bei der jährlichen Steuererklärung an?(noch für 2011)Übrigens muss ein Gewerbetreibender die ebay-Leistung immer hier in Dtschld. versteuern - der Leistungsort liegt hier, dem FA ist es egal ob derjenige eine Netto-Rechnung hat oder nicht.
Wie ist das mit Paypal, hängt ja mit ebay zusammen? Aber da gibt es ja keine richtige Rechnung?
Danke nochmal für die Informationen.
MfG
Geändert von Max001 (05.01.2012 um 20:46 Uhr)
Soweit ich jetzt erfahren habe ist es wirklich so das auch Kleinunternehmer eine USt-Voranmeldung abgeben müssen (einmal im Jahr)Übrigens muss ein Gewerbetreibender die ebay-Leistung immer hier in Dtschld. versteuern - der Leistungsort liegt hier, dem FA ist es egal ob derjenige eine Netto-Rechnung hat oder nicht.
mit der dann die ebay Rechnungen versteuert werden.
Ist das Rückwirkend noch möglich, da ich das für 2009 und 2010 noch machen muss, die Beträge sind gering da ich bei ebay nicht sehr aktiv war?
Ich muss nochmal fragen,wie sieht das mit Paypal aus, da bekommt man ja keine Rechnung mit oder ohne Mwst.?
Soweit ich weiß werden die Gebühren wie normale Bankgebühren behandelt und sind somit Steuerfrei und müssten dann
in der Buchhaltung SKR04 auf das Konto 6855 gebucht werden.
MfG
Wie du schon schreibst: Bankgebühren ohne USt. - wo du die buchst?... k.A. - ich buche nicht so "kompliziert".
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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