Dann machst du unter Umständen was gründlich falsch. Du musst innergemeinschaftlich entweder die deutsche USt berechnen oder dein Vertragspartner gibt dir seine USt-ID, dann stellst du dich Rechnung netto und er muss in seinem Heimatland versteuern.
http://www.steuer-schutzbrief.de/ste...ueckholen.htmlGibt es überhaupt eine Möglichkeit, sich die Ust zurückzuholen?
Schau mal, ob das das selbe ist wie das:
IIRC gibt es da aber eine Grenze von mindestens 25 Euro.Die DNHK bietet das an, aber die wenden sich dann an den niederländischen Staat - abgesehen vom Zeitfaktor in meinem Fall übertrieben, da die Ust nur gut 20 Euro betragen würde:
http://www.dnhk.org/dienstleistungsa...r-niederlande/
K.A., ich buche nicht.Und wie buche ich den Kauf dann bei mir?
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