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Thema: Umsatzsteuer zurückbekommen bei Kauf in den Niederlanden

  1. #1
    TP-Junior StefanZweig macht alles soweit korrekt
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    Umsatzsteuer zurückbekommen bei Kauf in den Niederlanden

    Hallo zusammen,

    ich habe evtl. vor, eine Software über einen Webshop in den Niederlanden zu beziehen. Es handelt sich um eine mehrsprachige Version, die ich nur dort in dem Umfang bekommen kann, das nur nebenbei.

    Problem: Ich habe bei dem Anbieter in den Niederlanden angefragt, ob ich die Ware netto beziehen kann und meine Ust-Identnummer dazu angegeben. Die lapidare Antwortet lautete, dass man die Umsatzsteuer trotzdem berechne, obwohl ich als Freiberufler ebenfalls Unternehmer bin und meinen Sitz im Ausland habe. Schon seltsam, wenn ich bedenke, dass ich für meine Dienstleistungen, die ich auch mal für im Ausland ansässige Kunden erbringe, keine Ust berechne bzw. das wohl auch gar nicht dürfte.

    Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, sich die Ust zurückzuholen? Die DNHK bietet das an, aber die wenden sich dann an den niederländischen Staat - abgesehen vom Zeitfaktor in meinem Fall übertrieben, da die Ust nur gut 20 Euro betragen würde:
    http://www.dnhk.org/dienstleistungsa...r-niederlande/

    Trotzdem ist das auch Geld. Und wie buche ich den Kauf dann bei mir? Die Vorsteuer werde ich mir in Deutschland ja nicht zurückholen können, also einfach den Bruttobetrag als netto und keine Ust buchen?

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von StefanZweig Beitrag anzeigen
    Schon seltsam, wenn ich bedenke, dass ich für meine Dienstleistungen, die ich auch mal für im Ausland ansässige Kunden erbringe, keine Ust berechne bzw. das wohl auch gar nicht dürfte.
    Dann machst du unter Umständen was gründlich falsch. Du musst innergemeinschaftlich entweder die deutsche USt berechnen oder dein Vertragspartner gibt dir seine USt-ID, dann stellst du dich Rechnung netto und er muss in seinem Heimatland versteuern.

    Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, sich die Ust zurückzuholen?
    http://www.steuer-schutzbrief.de/ste...ueckholen.html

    Schau mal, ob das das selbe ist wie das:

    Die DNHK bietet das an, aber die wenden sich dann an den niederländischen Staat - abgesehen vom Zeitfaktor in meinem Fall übertrieben, da die Ust nur gut 20 Euro betragen würde:
    http://www.dnhk.org/dienstleistungsa...r-niederlande/
    IIRC gibt es da aber eine Grenze von mindestens 25 Euro.

    Und wie buche ich den Kauf dann bei mir?
    K.A., ich buche nicht.

    copy

  3. #3
    TP-Junior StefanZweig macht alles soweit korrekt
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    Hallo Copy,

    danke, dass Du Dir die Zeit für eine Antwort genommen hast. So ist es, ich kriege als Freiberufler für die Inrechnungstellung meiner Dienstleistungen immer die USt-ID von neuen Kunden und Geschäftspartnern aus dem EU-Ausland und berechne Ihnen daher keine Ust. Dass der Webshop in den Niederlanden dabei nicht mitzieht, ist meiner Vermutung nach Bequemlichkeit - die wollen ihre standardisierten Konsumgüter möglichst reibungslos absetzen und legen einfach Wert darauf, dass alle direkt über ihren Shop einkaufen, egal ob Unternehmer aus dem Ausland oder Privatperson. Das ist für die natürlich einfacher, als mir z.B. eine Rechnung ohne Ust zu stellen.

    Gut, ich kalkuliere also ein, dass ich bei diesem Kauf keine Vorsteuer ziehen und die Ust kaum wiedersehen werde - da heißt es noch mal abwägen, inwiefern sich der Kauf lohnt, zumal die Niederländer selbst bei Inlandsversand (und erst recht bei Auslandsversand) aus deutscher Sicht horrende Kosten berechnen.

    Danke nochmals und viele Grüße!

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