Du kannst doch korrigierte VA abgeben.
Hallo,
als freischaffende Innenarchitektin muss ich meine Umst.voranmeldung vierteljährlich machen.
Versehentlich habe ich meine Handy-Rechnungen seit Mai 2011 nicht mit angerechnet.
Kann ich nachwirkend diese Rechnungen in meiner Umst.voranmeldung für das 4.Quartal angeben? Also Rechnungen von Mai-Dez. 2011.
Darf ich das? oder hab ich einfach Pech gehabt?
Danke für eure Hilfe.
Mareike
Du kannst doch korrigierte VA abgeben.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Benötige ich dafür ein spezielles Formular? Wie mache ich das genau?
Danke für deine schnelle Antwort.
Noch eine Frage.
Ich habe von einem Bekannten einen gebrauchten Rechner gekauft. Er würde mir eine Privatrechnung stellen (er ist angestellt).
1. Kann diese Rechnung formlos sein oder müssen bestimmte Angaben enthalten sein?
2. Rechner sind laut AFA-Tabelle 3 Jahre abzuschreiben. Für gebrauchte Gegenstäde gilt glaube ich eine andere Regel. Wielang muss ich den Rechner abschreiben? nach eigenem Ermessen oder gibt es hier Vorgaben?
Danke für eure Beiträge
Schau dir das normale Formular an - es gibt dort ein Kästchen zum ankreuzen, "Korrigierte Meldung".
Eine "Privatrechnung" entspricht im Grunde nie den Anforderungen, weil sie keine Steuernummer enthält. Und USt darf dein Bekannter ja sowieso nicht ausweisen. Insofern ist es ziemlich wurscht, wie die aussieht.1. Kann diese Rechnung formlos sein oder müssen bestimmte Angaben enthalten sein?
Über die Restnutzungsdauer.2. Rechner sind laut AFA-Tabelle 3 Jahre abzuschreiben. Für gebrauchte Gegenstäde gilt glaube ich eine andere Regel. Wielang muss ich den Rechner abschreiben?
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