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Thema: IST oder SOLL Regelbesteuerung?

  1. #1
    TP-Member
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    IST oder SOLL Regelbesteuerung?

    Wie sieht das aus beim Wechsel zur Regelbesteuerung, wo oder wie gebe ich an das ich die IST oder SOLL Besteuerung anwenden möchte.
    Soweit ich weiß ist man bei Umsätzen ab 500.000€ Soll besteuert, da ich davon weit entfernt
    bin möchte ich die IST Besteuerung anwenden,wie melde ich das an?

    MfG

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Ich dachte das kann man im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Member
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    Den hatte ich als Kleinunternehmer ausgefüllt oder muss ich das jetzt nochmal machen?

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Ruf doch einfach mal beim FA an...
    1. können die das Signal bei dir für 2012 auf Regelbesteuerung setzen, musst ja auch UST.VA abgeben (momentan dürften die das ja noch nicht wissen, oder?)
    2. kannst du dann gleich wegen IST und SOLL fragen, wenn du aber damals IST gewählt hast sollte sich ja erstmal nix ändern
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Member
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    Ich habe gerade mal nachgesehen, ich habe damals keine Angaben gemacht zur Soll-/ Istversteuerung, ich werde mal nachfragen.

    Das FA müsste bescheid wissen da ich ja die UST-ID beantragt habe.

    MfG

  6. #6
    TP-Lady-Mod
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    Die Beantragung der UST.-ID (die im übrigen aus Saarlouis kommt) hat nicht zwingend was mit der Regelbesteuerung zu tun.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Du kannst es nachträglich beantragen (beim zuständigen FA) hab ich auch gemacht, ich konnte es per Telefon sogar machen. Hängt aber wahrscheinlich vom FA ab.
    Mit Saalouis hat es nix zu tun, die Leute in Saarlouis sind für EU-weite Versteuerung verantwortlich (u.a. Vergabe der UID NR)
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