Du hast also die Rechnung erst 2012 geschrieben? Dann notiere darauf auch das Zahlungs- und das Leistungsdatum.
Hallo,
als Kleinunternehmer unterhalb der €17.500.
Ist es da möglich eine erhaltene Zahlung (hier: bar) im Vorjahr (29.12.2011) gegen eine Rechnung vom aktuellen Jahr (14.11.2012) zu buchen?
Der Kunde möchte eine Ausgabe im alten Jahr (die er ja zu dem Zeitpunkt auch tatsächlich gemacht hat) für Steuerzwecke belegt haben. Oder, reicht da ein erhaltener Beleg (in dem Fall ja der erhaltene Barbeleg) ?
Danke.
Marco
Du hast also die Rechnung erst 2012 geschrieben? Dann notiere darauf auch das Zahlungs- und das Leistungsdatum.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Antworten können so elegant sein.
Danke!
Hm. So wie ich den 1. Post verstehe will er das Geld dann auch erst 2012 als Einnahme versteuern oder irre ich mich da?
>> gegen eine Rechnung vom aktuellen Jahr (14.11.2012) zu buchen?
Natürlich kann man eine Rechnung mit Datum 2012 ausstellen wenn der Zahlungseingang schon 2011 war. Aber die Einnahme muss in diesem Fall auch 2011 als Einnahme gebucht werden. Da verwirrt mich die Formulierung "gehen eine Rechnung vom aktuellen Jahr buchen"?!?
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