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Thema: Was zählt als Gründungsjahr?

  1. #1
    TP-Junior
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    Was zählt als Gründungsjahr?

    Hallo zusammen,

    ich habe schon eine Weile gesucht, aber irgendwie keine konkrete Antwort gefunden. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

    Ich muss bis Montag den Fragebogen für das Finanzamt abgeben. Eigentlich habe ich diesen schon komplett ausgefüllt, aber es ist noch eine Frage offen.

    Ich habe mein Gewerbe im Oktober 2011 angemeldet und 2011 aber keine Rechnungen mehr geschrieben. Die erste wird erst im Januar 2012 ausgestellt. Das Finanzamt will nun ja aber den Gewinn im Gründungsjahr wissen. Ist mit Gründungsjahr hier 2011 gemeint, oder Oktober 2011 - Oktober 2012. Dies ist für mich sehr wichtig, da ich ja 2011 keinen Umsatz gehabt habe, aber von Oktober bis Oktober doch Umsatz haben werde.

    Danke für eure Hilfe.

    Viele Grüße
    SJahr

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Das Geschäftsjahr ist bei einem Einzelunternehmen immer das Kalenderjahr, also Jan. bis Dez..

    Hattest du in 2011 gewerbliche Ausgaben?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior
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    Eigentlich nicht. Das Einzige was ich kaufen musste war ein Fachbuch. Also wäre der Umsatz sogar bei -35€. Mehr Umsatz war nicht.

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von SJahr Beitrag anzeigen
    Eigentlich nicht. Das Einzige was ich kaufen musste war ein Fachbuch.
    Dann war das eine Betriebsausgabe, und kein Umsatz.

    Also wäre der Umsatz sogar bei -35€.
    Nein. Das wäre ein Verlust von 35,- Euro. Du musst dich dringend intensiver mit dem beschäftigen, was du da tust. Umsatz ist, was du einnimmst, nicht, was du ausgibst.

    Und die Gewerbeanmeldung hat nichts gekostet? Du hast keine Telefonate geführt? Gar keine weiteren Kosten? Dann machst du eine EÜR und weist eben diese 35,- Euro Verlust aus.

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  5. #5
    TP-Junior
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    Vielen Dank für deinen Beitrag.

    Ich weiß, dass ich mich noch etwas damit beschäftigen muss, aber ich habe mir das für die Steuererklärung vorgenommen, welche in den nächsten Wochen ansteht. Natürlich hatte ich noch weiter Ausgaben, allerdings weiß ich die jetzt nicht im Detail.

  6. #6
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von SJahr Beitrag anzeigen
    Natürlich hatte ich noch weiter Ausgaben,
    Das denke ich auch, aber deine Antwort an dorintia war eine andere.

    allerdings weiß ich die jetzt nicht im Detail.
    Wenn du die Details nicht mehr weisst und die Rechnungen nicht findest, kannst du die Kosten auch nicht geltend machen. Es ist halt wichtig, dass man sich von Anfang an richtig kümmert. 'Mach' ich später' kann für Selbstständige ziemlich teuer werden ...

  7. #7
    TP-Junior
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    Nicht im Detail heißt hier soviel wie: Ich habe meine Rechnungen in einem Ordner abgeheftet und habe keine Lust diesen zu holen. Zudem ist es ja irrelevant wie viele Ausgaben ich habe. Details muss ich hier ja nicht veröffentlichen.

    Aber Danke für eure Hilfe.

  8. #8
    TP-Lady-Mod
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    Grund meiner Nachfrage war: wenn ich außer der Gewerbeanmeldung keine einzige weitere Ausgabe gehabt hätte, hätte ich einfach mal beim FA nachgefragt ob selbiges den Gewerbebeginn auch per 01.01.2012 akzeptiert - den Grund natürlich dargelegt. Spart die Erstellung der EÜR und u.U. der Steuererklärung wenn man vorher auch keine machen musste.
    Andererseits kann man mit wenigen Buchungen schonmal üben...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior
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    Sehe ich genauso, da ich eigentlich in derselben Situation wie du bin...

  10. #10
    TP-Lady-Mod
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    Ähm, nein, ich bin nicht in dieser Situation... ich wollte nur verdeutlichen was ich tun würde...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Junior
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    Ah ok, habe ich falsch verstanden

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