Rufe doch einfach am Montag beim Finanzamt an und kläre das direkt. Per Ferndiganose zu schreiben, die reagieren so oder so, macht doch wenig Sinn.
Nein, das geschieht alles bereits in den Voranmeldungen.Und weiter:
In den Voranmeldungen gebe ich immer nur die eingenommene Umsatzsteuer an und erst in der Umsatzsteuererkl�rung rechne ich die Vorsteuer gegen,
Ja und?weil das (leider) bei mir nur ein paar hundert Euro im Jahr sind.
Nein, nie. Die Belege hebst du alle 10 Jahre lang auf.Schicke ich dann die Rechnungen mit der Ausweisung der Vorsteuer als Belege mit an das FA?
Das gilt für USt-Einnahmen wie für Ausgaben.Und bei der Gelegenheit noch eine kleine Frage: Ich habe Ist-Besteuerung - dadurch berechne ich dann bei der E�-Rechnung f�r 2011 gnadenlos jeden Cent, der genau bis 31.12.2011 als U.-Steuer an das FA gezahlt wurde als Ausgabe f�r 2011, oder?
Entscheidend ist der tatsächliche Zahlungsvorgang, nicht die Rechnungsstellung. Das macht den Unterscheid zwischen Ist- und Soll-Besteuerung aus.Die Abbuchung vom Konto ist entscheidend, nicht etwa die Angabe in den U.Steuer-Voranmeldungen, oder der U.Steuer-Erkl�rung, oder?
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