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Thema: Gründung eines Rückdatierten Kleingewerbe Vorlaufskosten absetzen?

  1. #1
    TP-Junior Board00 macht alles soweit korrekt
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    Gründung eines Rückdatierten Kleingewerbe Vorlaufskosten absetzen?

    Hallo, Ich möchte morgen ein Kleinunternehmen als Nebengewerbe anmelden. Als Datum habe ich 01.12 angegeben, da ich am 20.12 einen Schreibtisch gekauft habe den ich Absetzen wollte, nun hatte ich mir aber auch am 04.11. einen neuen laptop gekauft, kann ich diesen Laptop als Vorlaufskosten auch geltend machen.

    Ich möchte auch nicht von der Kleinunternehmen-Regelung gebrauch machen, da zur Zeit meine Ausgaben höher sind als meineEinnahmen dies amortisieren sich erst in etwa in 2-3 Monaten und ich meistens mir Firmen zu tun habe als wie mit
    Einzelpersonen.

    Kann Ich die Mehrwertsteuer des Laptops, des Schreibtisches in der Monatlichen Umsatzerklärung als Ausgaben
    angeben?

  2. #2
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    Beschäftige dich mal mit den Begrifflichkeiten: vorweggenommene Betriebsausgaben, Abschreibung und private Nutzungsanteile...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Board00 macht alles soweit korrekt
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    So wie ich das jetzt Verstanden habe, kann ich den Netto-Wert das Notebook in 3 Jahren abschreiben, da es unter die vorweggenommene Betriebsausgaben fällt.

    Außerdem könnte ich die Mehrwertsteuer als Ausgaben in der monatl. Vorsteueranmeldung angeben.

    Nur habe ich noch ein Frage muss ich dann die monatl. Vorsteueranmeldung für Dezember nachreichen oder kann ich diese Ausgabenin die Januar-Vorsteueranmeldung hineinschreiben.

  4. #4
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    Melde dein Gewerbe ab 01.01. an, warte nicht auf den Fragebogen zur steuerl. Erfassung vom FA - sondern werde selbst aktiv... und schreib das mit in die Januar-USt.-VA.

    Wie schon erwähnt: evtl. private Nutzungsanteile sind als Einnahme (mit MwSt.) zu buchen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Board00 Beitrag anzeigen
    So wie ich das jetzt Verstanden habe, kann ich den Netto-Wert das Notebook in 3 Jahren abschreiben, da es unter die vorweggenommene Betriebsausgaben fällt.

    Außerdem könnte ich die Mehrwertsteuer als Ausgaben in der monatl. Vorsteueranmeldung angeben.
    Aber nur als Regelbesteuerter - also nicht, wenn das zutrifft, was du geschrieben hast:

    Ich möchte morgen ein Kleinunternehmen als Nebengewerbe anmelden.
    Kleinunternehmer? FAQ: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

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  6. #6
    TP-Junior Board00 macht alles soweit korrekt
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    JA dies will ich ja auch da ich nicht die Kleinunternehmer-Regelung anwenden möchte und somit jeden Monat meine Vorsteueranmeldung abgeben möchte.
    Geändert von Board00 (24.01.2012 um 00:17 Uhr)

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