Hallo,
elektronische Leistungen werden am Sitz des Empfängers erbracht, sind also in Deutschland nicht steuerbar.
Gruß Neffe
Hallo, ich bin leistender Unternehmer in Deutschland ansässig und betreibe dort mein Unternehmen.
Es werden elektronische Leistungen erbracht § 3 Abs. 4 Nr. 14 UStG
Kunde ist Privatperson im Drittland (Schweiz). Rechnung mit ausgewiesener D-USt korrekt oder nicht steuerbar, also keine Ust ausweisen und abführen?
Hallo,
elektronische Leistungen werden am Sitz des Empfängers erbracht, sind also in Deutschland nicht steuerbar.
Gruß Neffe
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