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Thema: Steuerbefreiung angenommen, nicht ausgewiesen, ... kopf->wand

  1. #1
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Jan 2012
    Beiträge
    1

    Steuerbefreiung angenommen, nicht ausgewiesen, ... kopf->wand

    Guten Abend,

    wie im Titel schon geschrieben, habe ich mich vor 8 Monaten als Kleinunternehmer beim Finanzamt angemeldet.

    Ich habe mich darüber Informiert und habe erfahren, das man als Kleinunternehmer einen Steuerfreibetrag von 7500€ hat. Mit dem Wissen, das ich das erste Jahr diesen Betrag eh nicht erreichen werde habe ich mir weiter keine sorgen gemacht und meine Rechnungen ohne jegliche angaben von Steuern geschrieben.
    Kunden habe ich bestätigt das das ihr "Endpreis" ist - also "alles schon drin".

    Jetzt habe ich erfahren, das das so nicht geht. Man muss in seinen Rechnungen mit "Kleingewerberegelung nach §19 (I) UStG" darauf Aufmerksam machen, um zu verhindern, das der Kunde die Steuern nicht absetzt da es ja keine gibt.
    Das habe ich natürlich nicht hingeschrieben, habe an sowas auch gar nicht gedacht...

    Es wäre nett, wenn mir jemand bestätigen kann, dass das so Falsch ist und ich jetzt auf meinem (eigentlich angestrebten) Netto Betrag noch mal 19% verrechnen muss. Und wie ich das in Zukunft Handhaben kann. Muss ich im Geschäftsjahr Rechnungen mit "Kleingewerberegelung nach §19 (I) UStG" Ausweisen bis ich die 7500€ erreicht habe und nehmen ab der nächsten Rechnung die 19% Steuern?
    Kann ich im nächsten Geschäftsjahr trotz erreichen der 7500€ immer noch die Kleingewerberegelung nutzen?
    Und wie ist das jetzt, wo ich es sogesehen von Anfang an versaut habe?

    Vielen Dank
    kopfwand

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Es sind 17500 € jährlicher Umsatz !

    Hast du auf deinen Rechnungen die MwSt. extra ausgewiesen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Es sind 17500 € jährlicher Umsatz !
    @kopfwand: Bei dir sind es allerdings keine 17.500, die gelten für das volle Jahr - du musst die Monate abziehen, in denen dein Gewerbe noch nicht angemeldet war.

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