Für 2011 musst du minimum eine EÜR und die Steuererklärung machen. Machs am besten gleich wenn du später nicht da bist.
Logischerweise musst du die Einkommensteuer auf deine Einkünfte in 2011 bezahlen.
Für 2012 müsstest du theoretisch, da jetzt regelbesteuert, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, nach Ablauf des Jahres dann wieder die EÜR, die Umsatzsteuererklärung und Steuererklärung.
Leg doch einfach dem FA den Sachverhalt mit dem "Pausieren" dar und bitte darum von den monatlichen USt.-VA befreit zu werden.
Wenn du dein Gewerbe zum 31.01.2012 abmeldest must du trotzdem die Umsatzsteuererklärung machen, eine Aufgabebilanz und bei der EÜR bin ich mir nicht sicher ob die zeitnah fällig werden würde. Wie gehabt nach Ablauf des Jahres die Steuererklärung.

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