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Thema: Weiss einfach nicht mehr weiter.

  1. #1
    TP-Newbie
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    Weiss einfach nicht mehr weiter.

    Hallo liebes Forum.
    Ich muss Euch einfach jetzt um ein bisschen Hilfe bitten. Haette auch nicht gedacht was da auf mich zukommt als
    ich mir den Gewerbeschein geholt habe. Jetzt zeigt sich dass ich schwach bin wenn es um Zahlen und solchen
    Wirrwar
    der Gesetze geht.
    Also:
    Kleinunternehmer seit Maerz 2011. Ca 20 000 Umsatz gemacht.
    Jetzt, seit 2012, ja angeblich kein Kleinunternehmer mehr, also muss ich die MwSt. ausweisen.
    Im Januar arbeite ich noch, als Nicht-Kleinunternehmer, Ab 31. 1 bin ich vorraussichtlich bis Herbst oder Ende des
    Jahres im Nichteuropaeischen Ausland. Arbeite da nicht.
    Der Beamte vom Finanzamt, freundlich, aber dauernd mit dem Hinweis ich soll meinen Steuerberater fragen. Den
    Steuerberater den ich im Auge hab, rueckt mit der Info auch nicht so raus bis ich ihr wahrscheinlich den Auftrag
    gegeben hab.
    Hab hauptsaechlich Bedenken wegen der Vorrauszahlungen und auch der EÜR die ich, wer weiss wie oft, machen muss, obwohl ich nicht da bin. Auch wenn der Finanzbeamte irgentwie meint dass er keine Vorrauszahlung feststellen kann. Ich wollte eigentlich mein Geschaeftskonto kuendigen, weils ja auch was kostet.
    Denkt ihr, es waere das Beste das Geschaeft zu kuendigen und einen neuen Gewerbeschein zu holen wenn ich wieder da bin? Ein Arbeitskollege sagte mir das ginge nicht bevor ich nicht meine Steuern bezahlt haette!
    Welche Frage hab ich? Weiss gar nicht so recht. Was wuerdet ihr machen?
    Schoenen Gruss
    Urban

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Für 2011 musst du minimum eine EÜR und die Steuererklärung machen. Machs am besten gleich wenn du später nicht da bist.
    Logischerweise musst du die Einkommensteuer auf deine Einkünfte in 2011 bezahlen.

    Für 2012 müsstest du theoretisch, da jetzt regelbesteuert, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, nach Ablauf des Jahres dann wieder die EÜR, die Umsatzsteuererklärung und Steuererklärung.

    Leg doch einfach dem FA den Sachverhalt mit dem "Pausieren" dar und bitte darum von den monatlichen USt.-VA befreit zu werden.

    Wenn du dein Gewerbe zum 31.01.2012 abmeldest must du trotzdem die Umsatzsteuererklärung machen, eine Aufgabebilanz und bei der EÜR bin ich mir nicht sicher ob die zeitnah fällig werden würde. Wie gehabt nach Ablauf des Jahres die Steuererklärung.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie
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    Danke dorintia. Danke fuer Deine Antwort
    Weisst Du, ich scheue ja nicht die Arbeit. Nur wenn ich wuesste was ich ausfuellen soll. Die vom FA haben mir Formulare per Post
    geschickt, und ich habe ja schon rumgefragt. Die meisten sagen was Du sagst. EUR und Steuererklaerung. Aber da liegt noch bei:
    Anlage KAP (ich hab nur wenige Euro Kapitalertraege)
    Anlage G (muss ich wohl?)
    Anlage N (war bis Ende Juli noch Angestellt, d.h. von Maerz bis Juli hatte ich das Nebengewerbe, danach Vollgewerbe, aber als
    Angestellter muss man ja keine Steuererklaerung abgeben, oder?)
    Anlage Vorsorgeaufwand (muss das sein?)

    Anlage EÜR lag nicht bei. Laut FA geht das nur online. Aber ueber meinen Computer (MAC) geht das anscheinend nicht weil dieses
    Online Formular EUR nur fuer Windows geschrieben ist????
    Wisst ihr da weiter?
    Vielen Dank fuer Eure Hilfe
    Euer Urban

    Uebrigens, wisst Ihr warum meine Formulare,dei mir zugeschickt worden sind, zweimal vorhanden sind?

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Naja, du musst halt alle die Anlagen ausfüllen die auf dich zutreffen.

    Doppelt sind sie damit du für dich als Kopie auch eine ausfüllen kannst. Für die EÜR such mal online nach dem entsprechenden Formular zum downloaden und ausdrucken.

    Ich bekomm nix zugeschickt, ich mache die EÜR mit easycash&tax und die Steuererklärung jährlich mit einem entsprechenden Programm für 5€, drucke den Krempel aus und gebe den beim FA ab - also nix online.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Newbie
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    Danke nochmal.
    Also hier nach meinem Gefuehl:
    Ich muss machen:
    EUR
    Einkommensteuererklaerung
    dann Anlage G weil ich ja ein Gewerbe hab

    Nicht machen muss ich vielleicht:

    Anlage KAP weil ich ja mal einen Freistellungsantrag gestellt habe und da nix zu versteuern hab
    Anlage N, weil ich ja als Angestellter keine Erklaerung machen MUSS, oder?
    Anlage Vorsorgeaufwand, weil ich keinen Vorsorgeaufwand hab, und das eh nur zu meinen Gunsten waere also nicht machen MUSS

    Das ist mein Gefuehl, genau wissen tu ichs aber nicht.
    Liebe Gruesse
    Urban

    PS: Glaubt mir. Ich such mich im Internet dumm und daemlich. Wenn jemad mir einen Link geben wuerde der mir sagt und erklaert welches
    Formular wer machen muss. Ich waere gluecklich.

  6. #6
    TP-Moderator Avatar von UweB
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    Hier gibt es alle möglichen Formulare für die Steuererklärung, auch EÜR2011.
    Anlage N (war bis Ende Juli noch Angestellt, d.h. von Maerz bis Juli hatte ich das Nebengewerbe, danach Vollgewerbe, aber als Angestellter muss man ja keine Steuererklaerung abgeben, oder?)
    Jein. Wenn du eine Einkommenssteuerklärung machen musst, musst du natürlich alle auf dich zutreffenden Bögen mit abgeben. Es soll ja dein gesamtes Einkommen ermittelt werden. Du musst also auch Anlage N ausfüllen.
    Nur wenn du ausschließlich Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis hast, musst keine Steuererklärung abgeben.

  7. #7
    TP-Lady-Mod
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    Anlage N musst du machen weil du ja Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in diesem Zeitraum hattest.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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