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Thema: Innergemeinschaftlicher Handel& Handel in D-- Steuern

  1. #1
    TP-Newbie
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    Innergemeinschaftlicher Handel& Handel in D-- Steuern

    Hallo

    Ich wollte fragen, ob mein Verständnis hinsichtlich Steuern stimmt:

    Ich habe ein Gewerbe und mache Nutzen von der Kleinunternehmerregelung und habe eine Ust-id. Ich kaufe bei einem Großhändler im Eu-Ausland ein.
    Diesem teile ich meine ust-id mit, er verlangt Nettopreise, ich zahle die Nettopreise.
    Nun zahle ich hier in Deutschland die Umsatzsteuer auf den Einkauf und verkaufe mein Produkt, ohne Mehrwertsteuer zu verlangen.

    Fall 2: Ich kaufe bei einem Großhändler in Deutschland Waren ein. Bezahle ich nun den Nettopreis und führe die Umsatzsteuer extra ab( natürlich ohne sie als Vorsteuer geltend zu machen, kann ich ja eh nicht) oder bezahle ich dem Großhändler den Bruttopreis und meine Steuerschuld ist ausgeglichen(Gebe bei der Steuererklärung an, den Großhändler brutto bezahlt zu haben und somit die Ust bazahlt zu haben)?

    Ich hoffe, jemand nimmt sich kurz Zeit und gibt mir ein Feedback

    Gruß, Nic

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von g00r Beitrag anzeigen
    oder bezahle ich dem Großhändler den Bruttopreis und meine Steuerschuld ist ausgeglichen(Gebe bei der Steuererklärung an, den Großhändler brutto bezahlt zu haben und somit die Ust bazahlt zu haben)?
    Bei Händlern in Dtschld. bezahlst du immer die MwSt. direkt. Du musst da auch später nix angeben das du die bezahlt hast.
    Als jemand der die KU-Regelung in Anspruch nimmt machst du halt deine Ausgaben als Brutto-Werte geltend und auch deine Einnahmen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie
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    ok dank dir wie weiß das finanzamt denn dann ob ich die Ust bezahlt hab?

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Es ist in Dtschld. so üblich - du bekommst hier keine Nettorechnung. Außerdem musst du ja alle deine Rechnungen für eine Prüfung 10 Jahre lang aufheben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von g00r Beitrag anzeigen
    Nun zahle ich hier in Deutschland die Umsatzsteuer auf den Einkauf und verkaufe mein Produkt, ohne Mehrwertsteuer zu verlangen.
    Du weist sie selbst nicht aus, nimmst sie nicht ein, meldest sie nicht an und führst sie nicht ab - aber selbstverständlich musst du die beim Einkauf bezahlte USt. in deinen Preis einkalkulieren.

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