Hallo
Ich wollte fragen, ob mein Verständnis hinsichtlich Steuern stimmt:
Ich habe ein Gewerbe und mache Nutzen von der Kleinunternehmerregelung und habe eine Ust-id. Ich kaufe bei einem Großhändler im Eu-Ausland ein.
Diesem teile ich meine ust-id mit, er verlangt Nettopreise, ich zahle die Nettopreise.
Nun zahle ich hier in Deutschland die Umsatzsteuer auf den Einkauf und verkaufe mein Produkt, ohne Mehrwertsteuer zu verlangen.
Fall 2: Ich kaufe bei einem Großhändler in Deutschland Waren ein. Bezahle ich nun den Nettopreis und führe die Umsatzsteuer extra ab( natürlich ohne sie als Vorsteuer geltend zu machen, kann ich ja eh nicht) oder bezahle ich dem Großhändler den Bruttopreis und meine Steuerschuld ist ausgeglichen(Gebe bei der Steuererklärung an, den Großhändler brutto bezahlt zu haben und somit die Ust bazahlt zu haben)?
Ich hoffe, jemand nimmt sich kurz Zeit und gibt mir ein Feedback
Gruß, Nic
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
ok dank dirwie weiß das finanzamt denn dann ob ich die Ust bezahlt hab?
Es ist in Dtschld. so üblich - du bekommst hier keine Nettorechnung. Außerdem musst du ja alle deine Rechnungen für eine Prüfung 10 Jahre lang aufheben.
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