Hallo liebe Foren-Gemeinde,
ich bin Kleinunternehmer (mit Kleinunternehmerregelung und ohne USt-IdNr). Ich habe jetzt doch etwas �berraschend eine Anfrage aus Spanien (Mallorca) bekommen.
Nachdem ich hier durch die SuFu und ein Thema aus dem Jahre 2005 durchforstet habe, sowie diverse Texte der HK, bin ich mir immer noch nicht ganz sicher, ob ich nicht auf dem Holzweg bin.
Folgende Situation:
- Dienstleistung wird in Deutschland erbracht.
- Dienstleistungsempfaenger ist ortsansaessig in Spanien, dahin wird auch die Rechnung adressiert
- Dienstleistungsempfaenger ist eine S.L. (spanische GmbH)
- Dienstleister (Ich) ist Kleinunternehmer nach Paragraph 19 UStG ohne USt-IdNr
- Dienstleistung wird im Kalenderjahr die Erwerbsschwelle von 10.000 Eur nicht uebersteigen
Ich kann also so wie bei Dienstleistungen innerhalb deutschlands wie gewohnt meine Rechnungen schreiben und muss keinerlei Steuern an Spanien oder Deutschland abfuehren (und auch keine angeben?). Ist das so richtig?
Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich bei Euch!
Sven
Alles klar. Vielen Dank für die rasche Antwort!
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