Hallo,
Müssen nicht, aber es wäre sinnvoll, da es den Gewinn und damit das zu versteuernde Einkommen mindert.Muss ich die Gebühren die bis jetzt für das Bankkonto angefallen sind als Ausgaben mit in meine EÜR schreiben obwohl ich noch nicht mal angefangen habe zu "handeln"?
Die EÜR wird nur 1 x im Jahr gemacht und enthält die jeweiligen Summen des Jahres. Bei einer späteren Prüfung solltest du aber natürlich darlegen können wie sich deine Summe zusammensetzt.Bin ich richtig darüber informiert das ich die PayPal Gebühren die Anfallen Monatlich zusammenfassen kann und als einen posten in meine EÜR eintragen kann?
Eine Quittung ist das mindeste. Zu beachten ist, das auch die Daten (Name, Adresse) des Ausstellers drauf ist.Wenn ich Waren von Privatpersonen kaufe muss ich da irgendwas spezielles beachten oder kann ich mir da einfach eine Quittung ausstellen lassen, diese einheften und als Ausgaben in meine EÜR schreiben?
Gruß Neffe

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Ich hoffe ich könnt mir dabei etwas helfen.
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