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Thema: EÜR Einkauf von Privat und PayPal gebühren

  1. #1
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Jan 2012
    Beiträge
    1

    EÜR Einkauf von Privat und PayPal gebühren

    Guten Tag zusammen,

    ich habe mich jetzt schon viel durchs Internet (speziell in diesem Forum) gelesen um Antwort auf meine Fragen zu finden aber alles konnte ich nicht finden oder nicht wirklich verstehen. Ich hoffe ich könnt mir dabei etwas helfen.

    Ich hab letztes Jahr am 20.10.2011 ein Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung angemeldet, leider hat es mit dem Finanzamt etwas hingezogen bis ich meine Steuernummer erhalten habe. Aber zum Glück ist die letzte Woche gekommen. Da ich vorher nicht wusste das die ganze Sache solange dauert hatte ich mir im November bei meiner Bank schon ein Geschäftskonto angelegt welches natürlich bis heute auch schon Gebühren gekostet hat.

    Ich schreib einfach mal meine Fragen auf


    Muss ich die Gebühren die bis jetzt für das Bankkonto angefallen sind als Ausgaben mit in meine EÜR schreiben obwohl ich noch nicht mal angefangen habe zu "handeln"?


    Bin ich richtig darüber informiert das ich die PayPal Gebühren die Anfallen Monatlich zusammenfassen kann und als einen posten in meine EÜR eintragen kann?


    Wenn ich Waren von Privatpersonen kaufe muss ich da irgendwas spezielles beachten oder kann ich mir da einfach eine Quittung ausstellen lassen, diese einheften und als Ausgaben in meine EÜR schreiben?


    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    Gruß
    Tobias

  2. #2
    TP-Senior
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    Aug 2001
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    184
    Hallo,

    Muss ich die Gebühren die bis jetzt für das Bankkonto angefallen sind als Ausgaben mit in meine EÜR schreiben obwohl ich noch nicht mal angefangen habe zu "handeln"?
    Müssen nicht, aber es wäre sinnvoll, da es den Gewinn und damit das zu versteuernde Einkommen mindert.

    Bin ich richtig darüber informiert das ich die PayPal Gebühren die Anfallen Monatlich zusammenfassen kann und als einen posten in meine EÜR eintragen kann?
    Die EÜR wird nur 1 x im Jahr gemacht und enthält die jeweiligen Summen des Jahres. Bei einer späteren Prüfung solltest du aber natürlich darlegen können wie sich deine Summe zusammensetzt.

    Wenn ich Waren von Privatpersonen kaufe muss ich da irgendwas spezielles beachten oder kann ich mir da einfach eine Quittung ausstellen lassen, diese einheften und als Ausgaben in meine EÜR schreiben?
    Eine Quittung ist das mindeste. Zu beachten ist, das auch die Daten (Name, Adresse) des Ausstellers drauf ist.

    Gruß Neffe

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