nein, ist sie nicht. Du brauchst einen "echten" Exportnachweis: entweder deinen Paketschein für den Versand in ein Drittland oder die vom Zoll quittierten Ausfuhrbelege (Doppel der Rechnung im Allegemeinen), die der Kunde dir zur Verfügung stellt und worauf du ihm nach Vorlage die USt. erstattest
Wir schicken unseren Kunden einfach immer gleich 2 Ausdrucke der Rechnung mit bei Versand an deutsche Lieferanschift: 1 Exemplar für den Kunden, eins für mit dem Zollstempel zum zurück schicken an uns.

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