Ähm, irgendwas passt hier nicht: du hast monatlich USt.-VA (Regelbesteuerung) gemacht obwohl du auf deinen Rechnungen keine MwSt. ausgewiesen hast (Kleinunternehmerregelung)?
Hallo!
Ich habe bis 31.12.10 keine Steuer auf meinen Rechnungen ausgwiesen, da mein Umsatz immer niedrig genug war. Seit 01.01.11 habe ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und weise auf den Rechnungen die Steuer aus. Ich habe im Jahr 2011 monatlich eine Voranmeldung gemacht.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass meine Ust.-Zahllast im Jahr 2011 unter 1000€ lag und das ich deshalb keine Voranmeldung mehr durchführen muss.
Wie darf ich das jetzt interpretieren? Muss ich das jetzt nie wieder machen, oder nur noch einmal zum Jahresende? Das Brief war da leider nicht ganz eindeutig.
Danke.
Ähm, irgendwas passt hier nicht: du hast monatlich USt.-VA (Regelbesteuerung) gemacht obwohl du auf deinen Rechnungen keine MwSt. ausgewiesen hast (Kleinunternehmerregelung)?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nein, nein. In 2011 habe ich ganz normal Steuer auf den Rechnungen drauf. Nur davor halt nicht...
Doch, da gibt es doch nichts zu interpretieren. Du machst keine Voranmeldungen mehr, sondern nur noch die jährliche Umsatzsteuererklärung.
Das heisst nicht "nie wieder" - wenn deine Zahllast wieder höher ist, wirst du auch die VA wieder machen müssen (das teilt dir das FA dann mit) ...aber bis auf weiteres eben nicht.
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Hallo,
< 1000 Euro UST Zahllast im Vorjahr = keine Voranmeldungen
1.000,01 Euro > 7.500,00 Euro = vierteljährlich
> 7.500 Euro = monatlich
Gruß Neffe
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