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Thema: Handy und DSL Rechnung in Buchhaltung

  1. #1
    TP-Senior
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    Handy und DSL Rechnung in Buchhaltung

    Hallo zusammen,

    ich betreibe mein Unternehmen im Nebengewerbe und muss die EÜR abgeben. Gern möchte ich meine Handy und DSL-/Festnetzrechnungen in meine EÜR einfließen lassen.

    Das Handy und DSL, nutze ich 80 geschäftlich 20% Privat. Kann ich die komplette Rechnung in meine monatlichen Kosten nehmen? Oder muss ich die Rechnungen halbieren? Eigenltich kann ich dies doch komplett abrechnen oder?
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  2. #2
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    wie du selber schreibst: 80%

  3. #3
    TP-Senior
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    Danke für die Antwort, da es immer mehr geschäftlich wird, werd ich mi privat ne Prepaid-Karte kaufen In der jährlichen Steuererklärung kann/darf/brauch ich die Rechnungen dann nicht mehr angeben, stimmts?
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  4. #4
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    yep, eine praktische Variante ... und nicht das Karten wechseln vergessen

  5. #5
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    hehe Danke für deine inspirierenden Antworten :P
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  6. #6
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von ITB-Service Beitrag anzeigen
    ich betreibe mein Unternehmen im Nebengewerbe und muss die EÜR abgeben.
    Danke für die Antwort, da es immer mehr geschäftlich wird, werd ich mi privat ne Prepaid-Karte kaufen In der jährlichen Steuererklärung kann/darf/brauch ich die Rechnungen dann nicht mehr angeben, stimmts?
    Nee. Die EÜR ist ein Teil der jährlichen Steuererklärung. Und die Rechnungen hebst du 10 Jahre auf.

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  7. #7
    TP-Senior
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    also nochmal zusammenfassend Rechnung kommt monatlich in die Kosten (EÜR) (inkl. UstVoranmeldung etc) dafür aber nicht als Werbungskosten o.ä. in die Steuererklärung, sondern zusammen mit den anderen Monaten in das EÜR Formular Stimmts?


    Achso gleich noch ne Frage....Meine Rechnungen haben einen Abrechnungszeitraum vom 12.12.11 - 12.01.11 also monats und Jahresübergreifend. Buchen tu ich sie aber in den Januar, also in den Monat des Rechnungsdatums oder?
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  8. #8
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von ITB-Service Beitrag anzeigen
    also nochmal zusammenfassend
    Nee, nicht wirklich ...

    Rechnung kommt monatlich in die Kosten (EÜR)
    Ne-hein.

    Zitat Zitat von copy
    Die EÜR ist ein Teil der jährlichen Steuererklärung.



    Zitat Zitat von ITB-Service Beitrag anzeigen
    (inkl. UstVoranmeldung etc)
    Was meinst du damit?

    dafür aber nicht als Werbungskosten o.ä. in die Steuererklärung, sondern zusammen mit den anderen Monaten in das EÜR Formular Stimmts?
    Werbungskosten sind für Arbeitnehmer, du hast als Gewerbetreibender Betriebsausgaben. Und in die EÜR kommen - jährlich! - deine Einnahmen und Ausgaben, um den Gewinn zu ermitteln - keine Monate.

    Achso gleich noch ne Frage....Meine Rechnungen haben einen Abrechnungszeitraum vom 12.12.11 - 12.01.11 also monats und Jahresübergreifend. Buchen tu ich sie aber in den Januar, also in den Monat des Rechnungsdatums oder?
    Ja.

    copy

  9. #9
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    oops

  10. #10
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    Sorry.

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