Im Urteil steht, daß sich die Bemessungsgrundlage ändert. Ich persönlich würde also so rechnen:
Vertrag 168 € / 32 € / 200 €
Nachlaß -84 € / -16 € / -100 €
Rechnungsbetrag 100 € (incl 16 € USt.)
Edit: Ah Moment... Du bekommst die 200 € vom Anbieter und willst die 100 € an den Kunden auszahlen...?


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