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Thema: Gewerbe nur für ein paar Monate (ggf. ruhen lassen)

  1. #1
    TP-Junior kidding macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe nur für ein paar Monate (ggf. ruhen lassen)

    Hallo,

    folgende Situation:
    Ich bin derzeit noch Schüler aber bin damit nächsten Monat fertig und habe dann anschließend mein Abi. Am 1.10. werde ich ein duales Studium beginnen mit einem vorausgehenden bezahlten "Praktikum" was am 1.9. startet.

    Nun wollte ich in der Zwischenzeit (April-August), sind ja immerhin 5 Monate, arbeiten. Währenddessen wollte ich auch ein Kleingewerbe anmelden, damit ich relativ gut bezahlte Programmierarbeiten richtig abrechnen kann.

    Bei dem Nebenjob in der Zwischenzeit würden wohl pro Monat rund 1000-2000€ Brutto rauskommen. Wie ist das dann mit dem Kleingewerbe. Darf ich dann auch nur bis zu 400€ pro Monat damit verdienen und muss ich das dann auch bei meinem Chef anmelden? Gibt es sonst noch was zu beachten?

    Ende August würde ich das Gewerbe dann spätestens entweder komplett abmelden oder ruhen lassen. Ich denke das ist während des Studiums das beste und Geld verdien ich ja mehr als ausreichend. Geht das alles so einfach oder muss man da auch noch etwas beachten?

  2. #2
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    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Bei dem Nebenjob in der Zwischenzeit würden wohl pro Monat rund 1000-2000€ Brutto rauskommen. Wie ist das dann mit dem Kleingewerbe.
    Es gibt kein "Kleingewerbe", die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant.

    Darf ich dann auch nur bis zu 400€ pro Monat damit verdienen und
    Du darfst verdienen (und versteuern), so viel du willst.

    muss ich das dann auch bei meinem Chef anmelden?
    Besser ist das.

    Gibt es sonst noch was zu beachten?
    Sicher, aber da wir nicht wissen, was du alles nicht weisst, wie sollen wir das jetzt erklären?

    Ende August würde ich das Gewerbe dann spätestens entweder komplett abmelden oder ruhen lassen. Ich denke das ist während des Studiums das beste und Geld verdien ich ja mehr als ausreichend. Geht das alles so einfach oder muss man da auch noch etwas beachten?
    Solange das Gewerbe besteht, musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du es abmneldest, eine Aufgabebilanz machen.

    copy

  3. #3
    TP-Junior kidding macht alles soweit korrekt
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    Wie ist das denn während des Studiums, sollte ich das Gewerbe eigentlich vorher abmelden?
    Auch wenn ich während des Studiums zunächst nichts darüber machen werde?

    Falls das mit dem Studium alles passt und die Noten stimmen würde ich ggf. wieder ab dem 3. Semester klein anfangen und immer mal wieder ein paar Euro nebenbei verdienen. Ich würde mir auch erst dann eine Erlaubnis vom Arbeitgeber einholen. Würde das so in Ordnung gehen?

  4. #4
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    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Wie ist das denn während des Studiums, sollte ich das Gewerbe eigentlich vorher abmelden?
    Auch wenn ich während des Studiums zunächst nichts darüber machen werde?
    Das hat mit dem Studium nichts zu tun, es ist immer so, wie ich es dir bereits schrieb.

    Falls das mit dem Studium alles passt und die Noten stimmen würde ich ggf. wieder ab dem 3. Semester klein anfangen und immer mal wieder ein paar Euro nebenbei verdienen. Ich würde mir auch erst dann eine Erlaubnis vom Arbeitgeber einholen. Würde das so in Ordnung gehen?
    Schau' in deinen Arbeitsvertrag.

    copy

  5. #5
    TP-Junior kidding macht alles soweit korrekt
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    Ich hab bisher lediglich folgenden Ausbildungsvertrag unterschrieben:
    http://www.dhbw-stuttgart.de/fileadm...ag_Technik.pdf

    Wäre es denn eher zu empfehlen das Gewerbe dann abzumelden oder es weiterlaufen zu lassen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Ich hab bisher lediglich folgenden Ausbildungsvertrag unterschrieben:
    http://www.dhbw-stuttgart.de/fileadm...ag_Technik.pdf
    Du erwartest jetzt aber nicht, dass ich deinen Vertrag studiere, ob und wenn ja was da zum Thema Nebentätigkeit drin steht, oder? Are you kidding?

    Wäre es denn eher zu empfehlen das Gewerbe dann abzumelden oder es weiterlaufen zu lassen.
    Och Mensch - wenn dein Vertrag keine Nebentätigkeiten zulässt, ist wohl abmelden angesagt. Sprich' doch einfach mal vor Ausbildungsbeginn mit deinem Ausbildungsbetrieb - sprechenden Menschen kann geholfen werden.

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