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Thema: EÜR Zeile 14 und 15

  1. #1
    TP-Newbie
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    Exclamation EÜR Zeile 14 und 15

    Hallo,

    ich blicke bald nicht mehr durch. Bin neu hier und komme bei dem <Punkt echt nicht weiter...


    Ich trage bei Zeile 14 6800€ Umsatzsteuer ein, also was ich von meinen Kunden erhalten habe, richitg?

    Zeile 15, was trage ich da ein? Meine Vorsteuer von 2800€ die ich vom Finanazamt bekommen habe? Oder nichts, weil das immer verrechnet wurde, also wenn ich 1000€ Umsatzsteuer abführen musste, bekamm ich 500€ Vorsteuer. Oder trage ich da halt meine komplette theoretische Vorsteuer ein?

    Zeile 44, trage ich wieder die Vorsteuer ein, die ich an meine Händler bezahlt habe? Also müssten theoretisch Zeile 15 und 44 gleich sein, oder?

    Zeile 45, trage ich da wieder die 6800€ ein, also das Zeile 14 und 45 gleich sind oder trage ich da die differenz ein, also die Umsatzsteuer-Vorsteuer ein?

    Blicke da nicht mehr durch.
    Eigl müsste das doch komplett Gewinnneutral sein? Habe mein Unternehmen im Mai aufgeben.

  2. #2
    TP-Newbie
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    Oder trage ich in Zeile 15: Vom Finanzamt erstattete und ggf.verrechnete Umsatzsteuer

    nur ein, wenn ich z.b. bei der Umsatzsteuerjahreserklärung ein Guthaben bekommen habe ein? Ich hatte 2011 ein Guthaben von 15€ bekommen und da würde da nur eingetragen werden?

    Hat aber nichts mit der Vorsteuer zu tun oder?

    Die kommt dann ja weiter unten rein.

    Man hört selbst von Steuerberatern unterschiedliche aussagen. Mir ist klar, dass sich die Umsatzsteuer/Vorsteuern bei den Ausgabe und Einnahme ausgleichen und keinen Einfluss haben auf meinen Gewinn. Nur es sollte halt richitg eingetragen werden.

    Kann mir jemand helfen?

  3. #3
    TP-Newbie
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    Sorry nochmal ne Anmerkung. Ich bin echt vezweifelt mittlerweile, jeder sagt was anderes(Finanazamt und Steuerberater)

    Der eine sagt, in Zeile 15 kommt, die Vorsteuer einfach so rein
    Dann, sagt der andere, es kommt nur das rein, was an Vorsteuer(durch montl. Vorsteueranmeldungen) auch wirklich auf mein Konto eingegangen ist und dann natürlich alleAusgaben an das Finasnazamt geflossen sind in zeile 45

    Oder der andere sagt, dort kommt nur was rein, wenn man ein Guthaben aus einer Umsatzsteuerjahresabrechnung hat

    Was denn nun?
    Im Ergebniss hebt sich das alles immer gegenseitig auf, aber es muss doch auch richitg drin stehen...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Paddy_0511 Beitrag anzeigen
    Sorry nochmal ne Anmerkung. Ich bin echt vezweifelt mittlerweile, jeder sagt was anderes(Finanazamt und Steuerberater)

    Du musst dich halt jetzt etwas gedulden. Wir machen das hier in unserer Freizeit und ich hab' bspw. gerade keine Zeit, mir das Formular zu suchen und deine Fragen sofort zu beantworten ... Wird sich schon jemand finden.

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