Hallo, leider konnte ich meine Fragen beim Durchstöbern dieses Forums und sonstiger Seiten nicht abschließend klären.
Wenn ich als Einzelunternehmer zwei Gewerbe angemeldet habe und mit beiden einen Gewinn von je 40.000,- € erwirtschafte und/oder einen Umsatz von sagen wir mal je 400.000,- €, bleibe ich dadurch von der Pflicht der doppelten Buchführung befreit?
Umsatzsteuer und Einkommenssteuer werden die beiden Gewerbe als eine Einheit gesehen, das ist klar. Gewerbesteuer wohl nicht, so weit ich das verstanden habe?
Liebe Grüße und Dank vorab!
take
Geändert von take02 (16.02.2012 um 19:24 Uhr)
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