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Thema: Welche Vorteile des Kleinunternehmers?

  1. #1
    TP-Member
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    Welche Vorteile des Kleinunternehmers?

    Hallo zusammen,

    es gibt ja für alles ein Forum Schön das ich dieses hier gefunden habe!

    Ich bin in den letzten Zügen meiner Vorbereitung zur Selbständigkeit.

    Da ich Zwillings Kleinkinder habe und ich leider nicht meinen ursprünglichen Job ausüben kann, gedenke ich ein kleines Zubrot zur Familienkasse mit einem Onlineshop zu erwirtschaften.

    Ich werde mein Gewerbe auf meinen Mann und mich anmelden (oder nur auf mich )
    und einen Phantasienamen hinzuziehen. Sprich erstmal ein Einzelunternehmen oder eine Gbr.

    Nun stellt sich für mcih die Frage, welche Vorteile ich hätte wenn ich als Kleinunternehmer gelten würde.
    Da ich eine geringe Steuerlast erstmal hätte, müßte ich voraussichtlich nur 1 mal im Jahr eine Umsatzssteuererklärung abgeben - aber hier denke ich, daß ich mehr zurück bekommen würde als bezahlen würde..
    Die Vst der eingekauften Sachen, das Equipment, das Schreibmaterial, Computer, PKW Kosten..

    Warum sollte man auf diese Steuererstattung verzichten - irgendwie fehlt mir hier was?

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Man muss das durchkalkulieren. Bei bestimmten Dienstleistungen u.ä. kann die KU-Regelung durchaus vorteilhafter sein.

    Wenn du allerdings dauerhaft darauf abzielen willst mehr USt. vom FA zu bekommen als über die Einnahmen einzunehmen - wird das FA irgendwann was dagegen haben und dann darfst du alles zurückzahlen.

    Und manche scheuen halt doch den Aufwand - bei Neugründung muss man die USt.-VA monatlich machen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Ich hoffe ja irgendwann das ich Gewinn erziele!
    Mit geht es nur um die Anfangszeit, die Neuanschaffung usw..
    Kann man am Anfang normal die Ust Va abgeben und später auf Kleinunternehmer umstellen?
    Wenn der Laden laufen sollte, dann ist es ja größtenteils ein Einkauf und Verkaufgeschäft ggfs. noch ein wenig PKW Kosten zum Absetzen, aber ansonsten hätte ich Nichts zum Absetzen..

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Wenn du vom Umsatz her eigentlich die KU-Regelung nutzen könntest, dies aber nicht tust und zur Regelbesteuerung optierst - bist du an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Member
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    Danke! Diese Info fehlte mir!
    Dann ist es wirklich ein Rechenexemple was sich lohnen würde..
    Für den Kleinunternehmer muß ich keinen ges Antrag abgeben, oder? Ich erstelle dann einmal im Jahr meine Einahmen-Ausgaben Erklärung (bestenfalls vom Steuerberater oder einem guten ! Program) und gut ist (solange ich unter den Wert bleibe) - der Gewinn oder Verlust kommt in die Est Erklärung.

    D.h ich muß auch keine Bareinlagen oder Barentnahmen eintragen?
    Auch könnte ich alles über unser normales Familienkonto laufen lassen? Obwohl das stelle ich mir ein wenig "unsortiert" vor.

    Es ist schon eine Menge an was man nicht alles denken muß ;-)

  6. #6
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    Zitat Zitat von debbie2001 Beitrag anzeigen
    Für den Kleinunternehmer muß ich keinen ges Antrag abgeben, oder?
    Für die KU-Regelung entscheidest du dich durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

    ch erstelle dann einmal im Jahr meine Einahmen-Ausgaben Erklärung
    Einnahmen-Überschuss-Rechnung, EÜR.

    (bestenfalls vom Steuerberater oder einem guten ! Program) und gut ist (solange ich unter den Wert bleibe) - der Gewinn oder Verlust kommt in die Est Erklärung.
    Ja.

    D.h ich muß auch keine Bareinlagen oder Barentnahmen eintragen?
    Wenn du sie irgendwo einträgst, müssen sie jedenfalls ergebnisneutral erfolgen.

    Auch könnte ich alles über unser normales Familienkonto laufen lassen? Obwohl das stelle ich mir ein wenig "unsortiert" vor.
    Das musst du mit deiner Bank klären. Wenn dein Vertrag die gewerbliche Nutzung ausschließt und die Bank dein Konto kündigt, stehst du blöd da. Außerdem musst du die Kontoauszüge ja 10 Jahre aufbewahren und gewährst dem Finanzamt bei einer Betriebsprüfung dann auch Einblick in dein Familienkonto ...

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  7. #7
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    Ne das will ich nicht:-) Dann eröffne ich lieber ein Konto !!
    Danke für die Infos!!!!

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