Oh oh ...
Das kommt darauf an. Wenn du auf eigene Rechnung Hotels buchst, Fahrkarten kaufst usw. dann bist Du auch der Leistungsempfänger und nicht dein Auftraggeber. Dann ist auch der Ersatz der Auslagen für dich Umsatz.Ist es korrekt, daß ich nur die €17.500 als Einkommen versteuere und die Reisekosten als durchlaufenden Posten steuertechnisch nicht zu beachten habe?
Siehe auch
http://www.existenzgruender.de/exper...=258&rubrik=11
Nur wenn der Leistungsempfänger dein Auftraggeber ist (also Hotel etc. auf dessen Namen gebucht sind), sind Deine Auslagen nicht umsatzsteuerbare durchlaufende Posten.
copy


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren