Also, Gewinn ist das was von Deinem Umsatz nach Abzug Deiner Ausgaben über bleibt.
Erhälst Du für die Flohmarktkäufe Quittungen? Wenn nein kannst Du dem FA nicht glaubhaft die Ausgaben darlegen.
So grob also: Umsatz (2200 Euro) - Ausgaben (1000+400) = Gewinn (800).
Wenn ich nicht ganz falsch informiert bin, hat dieses Kleinunternehmerregelung nur was mit der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer zu tun, was an Gewinn überbleibt wird in einen Topf geschmissen und versteuert - egal ob 5000 oder 50000.
Ganz wichtig: ohne Quittung/Nachweis kein "Absetzen" beim Finanzamt!


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