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Thema: Kosten vor Anmeldung des Gewerbes

  1. #1
    TP-Member
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    40

    Kosten vor Anmeldung des Gewerbes

    Hallo,

    so, ich bin in den Endzügen meiner Planung.

    Es stellt sich für mich die Frage, wenn ich vor Anmeldung meines Gewerbes schon Kosten habe, wie z.B. die Reservierung einer Internetplattform oder die Erstellung der Seite oder oder oder.... kann ich diese Kosten später mit in meine Buchhaltung reinnehmen? Angenommen ich melde mein Gewerbe zum 0.04. an und ich habe jetzt schon Kosten weil ich irgendwas sehr günstig bekomme - bzw. weil es einfach schon zu meinem Aufbau gehört.. wie stelle ich dieses dann in der Buchhaltung dar?

    Ich werde höchstwahrscheinlich den Kleinunternehmer in Anspruch nehmen.
    D.h. ich erstelle dann meine Buchhaltung "nur" anhand von einem "Kassenbericht" dar. Muß ich dieses pro Monat machen (ich denke schon, da ich ja auch noch familienvesichert bin) oder reicht es,wenn ich alles aufliste und im Jahr dann das Ergebnis in meine Est-Erklärung eintippe?

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von debbie2001 Beitrag anzeigen
    kann ich diese Kosten später mit in meine Buchhaltung reinnehmen?
    Ja, die Anfrage nach 'vorweggenommenen Betriebsausgaben' taucht hier auch alle paar Tage auf - zuletzt gestern.

    Ich werde höchstwahrscheinlich den Kleinunternehmer in Anspruch nehmen.
    D.h. ich erstelle dann meine Buchhaltung "nur" anhand von einem "Kassenbericht" dar. Muß ich dieses pro Monat machen (ich denke schon, da ich ja auch noch familienvesichert bin) oder reicht es,wenn ich alles aufliste und im Jahr dann das Ergebnis in meine Est-Erklärung eintippe?
    Du musst es so machen, dass ein Außenstehender - der Prüfer des Finanzamts - da durchsteigen kann. Und zwar auch in einigen Jahren noch. Also so übersichtlich wie möglich. Das dient ja auch deiner eigenen Orientierung. Was die Krankenkasse von dir sehen will, musst du mit der Kasse direkt klären, mit "ich denke schon" kommst du da nicht weiter.

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