Hallo,
bis einschließlich 2006 wurde der Gewerbegewinn per EÜR ermittelt. Auf Anordnung des Finanzamtes (Gewinn > 30.000 €) wurde 2007 zur Bilanzierung gewechselt. Der Wechsel war also nicht freiwillig.
Von 2007 bis 2011 / heute wurde bilanziert.
Der Geschäftsverlauf ist stabil, allerdings wurde ja vor einiger Zeit die Grenze auf 50.000 € Gewinn angehoben, wo ich drunter liege.
Kann ich wieder zur EÜR zurück wechseln? Teilt das Finanzamt das mit, oder muss ich irgendwelche Anträge stellen?
Gruß Neffe
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