Hallo,

bis einschließlich 2006 wurde der Gewerbegewinn per EÜR ermittelt. Auf Anordnung des Finanzamtes (Gewinn > 30.000 €) wurde 2007 zur Bilanzierung gewechselt. Der Wechsel war also nicht freiwillig.

Von 2007 bis 2011 / heute wurde bilanziert.

Der Geschäftsverlauf ist stabil, allerdings wurde ja vor einiger Zeit die Grenze auf 50.000 € Gewinn angehoben, wo ich drunter liege.

Kann ich wieder zur EÜR zurück wechseln? Teilt das Finanzamt das mit, oder muss ich irgendwelche Anträge stellen?

Gruß Neffe