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Thema: Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf Steuerfestsetzung erhalten..

  1. #1
    TP-Junior
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    Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf Steuerfestsetzung erhalten..

    Hallo,
    dieses Jahr bin ich von der sog. Kleinunternehmerregelung auf die Regelbesteuerung umgestiegen. Dieses habe ich dem Finanzamt im alten Jahr mitgeteilt und Anfang des Jahres die Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Enrgelten bekommen. Bis zum 10.02.2012 habe ich dann meine erste Umsatzsteuer-Vorauszahlung per Elster für den Monat Januar 2012 übermittelt. Heute bekam ich einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags auf Steuerfestsetzung da.
    Da keine der Ausnahmetatbestände erfüllt wären ist für mich zweingend das Kalendervierteljahr maßgeblich. Der von mir eingereichte Antrag auf Steuerfestsetzung für den Monat 01/2012 wird daher abgelehnt.

    Verstehe ich das jetzt richtig:
    Ich soll nicht mehr jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben sondern nur noch alle 3 Monate?
    Dabei hatte ich gelesen, am Anfang ist es zwingend erforderlich jeden Monat die Voranmeldung abzugeben.
    Die Umsatzsteuervorauszahlung habe ich jetzt für Januar bereits geleistet.

  2. #2
    TP-Member
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    Wie wäre es einfach und schnell mit einem Anruf bei der Telefonnummer die auf dem Bescheid steht?

    Ist doch gut für Dich wenn das FA nur 4x im Jahr statt 12x im Jahr was will.

    Ich persönlich würde in dem Fall so vorgehen dass ich am 10. April wieder eine Voranmeldung abgeben würde und dann würde ich den Betrag abzgl. des bereits überwiesenen zahlen sofern der nicht bis dahin erstattet wurde.

  3. #3
    TP-Junior
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    Wie wäre es einfach und schnell mit einem Anruf bei der Telefonnummer die auf dem Bescheid steht?

    Ist doch gut für Dich wenn das FA nur 4x im Jahr statt 12x im Jahr was will.

    Ich persönlich würde in dem Fall so vorgehen dass ich am 10. April wieder eine Voranmeldung abgeben würde und dann würde ich den Betrag abzgl. des bereits überwiesenen zahlen sofern der nicht bis dahin erstattet wurde.
    Das habe ich auch gemacht und die Antwort ist, dass ich die Grenzen für eine monatliche Voranmeldung nicht erreiche und somit alle Monate diese abgeben muss.

    Ich habe das Forum bemüht, da ich dachte, es wäre auch für andere Neulinge irgendwann mal interessant und wenn jeder direkt beim FA anruft und alles dort klärt, brauche wir ja kein Forum mehr....

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Dieses monatliche Abgeben gilt soweit ich weiss nur für Neugründer die direkt die Regelbesteuerung nutzen auch wenn sie im ersten Jahr die 17500 € Umsatz nicht reißen. Bei mir war's jedenfalls so. Für dich gilt das ja nicht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior
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    helfen tut natürlich immer ein anruf auf dem amt, oder ein blick ins gesetz (§18 (2) UStG)

    du musst nur im jahr und folgejahr der gründung zwingend monatliche voranmeldungen abgeben (§18 (2) S. 4 UStG). danach greifen die normalen regeln. es kommt also darauf an wieviel steuern du im letzten jahr abgeführt hast. wenn du 7500€ umsatzsteuer abgeführt oder gefordert hast, ist der voranmeldezeitraum ein monat (§18 (2) S. 2 bzw. §18 (2a) S. 1 UStG), ansonsten bleibt er beim standard quartal.

    da du im vorjahr kleinunternehmer warst, solltest du garkeine umsatzsteuer abgeführt haben. daher kannst du also nicht die grenze von 7500€ erreicht haben. im grunde könntest du dich vom FA auch von der viermaligen voranmeldung befreien lassen, da deine steuer unter 1000€ lag (§18 (2) S. 3 UStG).

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