Beantrage für innergemeinschaftliche Erwerbe eine Umsatzsteuer-ID, das geht auch als KU-Nutzer.
Hallo,
ich bin Kleinunternehmer und möchte jetzt Waren verschiedener Lieferanten aus SPanien beziehen.
Allerdings wollen alle spanischen Firmen mir einen Nettorechnung ausstellen.
Soweit ich es verstanden habe, müssten diese mir aber eine Rechnung mit spanischer IVA ausstellen, da ich ja keine UstID habe?
Kann ich auch die Umsatzsteuer hier nachträglich in Deutschland abführen?
Wer kann mir da helfen?
Danke
MFG
amarilla
Beantrage für innergemeinschaftliche Erwerbe eine Umsatzsteuer-ID, das geht auch als KU-Nutzer.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
ja, dass hab ich mir auch schon überlegt.
Habe ich es richtig verstanden, dass diese Nummer nur für den Einkauf im Ausland benötige (man darf nur nicht für mehr als 12.500 Euro im Ausland einkaufne) und keine weiteren Verpflichtungen damit eingehergehen. D.h ich muss auch keine Vorsteuer abführen oder Umstatzsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen.
Denn als ich der Dame vom Finanzamt um weitere Erklärungen bat, wusste die ehrlich gesagt nicht wirklich was dazu.
MFG
Ja, genau. Die ist halt rein für die innergemeinschaftlichen Erwerbe - damit du die erhaltenen Netto-Lieferungen hier versteuern kannst.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
danke für die Antwort.
Da deren Beantragung wahrscheinlich eingie Wochen in Anspruch nehmen wird (und so lange möchte ich eingentlich nicht warten), ist es in Ordnung die Waren einzuführen und die Ust.Id nachzureichen?
K.A. ob das in Ordnung ist und normalerweise darf dir der Lieferant ohne USt.-ID und deren Prüfung nichts auf Netto-Rechnung liefern.
Guck mal auf die Seite vom Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis und setz dich mit denen in Verbindung....
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)