Privatentnahmen - wenn sie überhaupt gebucht werden - müssen sich gewinnneutral verhalten.
Der Gewinn wird per EÜR ermittelt, entsprechend verteilt und als Einkommen aus Gewerbe bei jedem in der entsprechenden Anlage der Steuererklärung aufgeführt.
Mein Tipp: vorher gucken ob der (besser) verdienende Ehepartner durch die "Mehreinnahmen" eine Steuerstufe höher rutscht - bei Ehegattensplitting den gesamten Gewinn berücksichtigen - der evtl. höhere Steuersatz wird dann nämlich für das Gesamteinkommen fällig, auch für Einkünfte aus Nichtselbständigkeit.

LinkBack URL
About LinkBacks

Zitieren
