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Thema: Privatfahrzeug mit gewerbl. km Abrechnung - Abschreibung möglich?

  1. #1
    TP-Insider
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    Privatfahrzeug mit gewerbl. km Abrechnung - Abschreibung möglich?

    Hallo,

    1. Frage: ich habe 2011 ein 3 Jahre altes Privatfahrzeug gekauft bei dem ich die gewerblichen Fahrten pro km (gewerblicher Anteil) in der EÜR als Ausgabe ansetze. Das Fahrzeug befindet sich im Privatvermögen und wird unter 50% gewerblich genutzt. Zur Berechnung werden von mir die tatsächlichen Kosten pro km ermittelt. In diese Kosten fließt auch die monatsgenaue Abschreibung mit ein, ist dies richtig das man die Abschreibung mit berücksichtigen darf (bei der Abrechnung pro km), oder ist dies nur bei Firmenwagen möglich? Bei diesen Rechnern ist dies zumindest der Fall:
    http://www.steuertipps.de/beruf-job/...eter-berechnen
    http://www.test.de/themen/steuern-re...00319-2100319/

    Den Abschreibungszeitraum habe ich über 3 Jahre festgelegt, da der Wagen bereits 3 Jahre alt ist.
    Es ergeben sich tatsächliche Kosten von 3,25 Euro pro km, da ich den Wagen lackieren lassen musste + einige Sachen reparieren lassen habe und der Fahrzeugwert hoch war. Ich werde die Kostenberechnung mit beihängen, da ich denke das es bei diesen km-Kosten zu Problemen kommen dürfte.

    2. Frage: Zu diesem Thema gibt es noch ein weiteres Problem. In der Elsterformular EÜR 2011 ist ja dieser ermittelte gewerbliche km-Kostenanteil in Zeile 54 einzutragen "KFZ-Kosten ohne Afa". Ich kann diesen Wert jedoch nicht in "Kosten ohne Afa" und "nur Afa" aufsplitten, da ein Privatfahrzeug mit km-Abrechnung ja nichts im Anlagenverzeichnis zu suchen hat. Deshalb habe ich dort die km-Kostenanteil (welcher die Abschreibung mit enthält) eingetragen. Ist das soweit OK?

    3. Frage: kann man pro Jahr frei zwischen Abrechnung per km und 1% Regelung wählen oder muss man - wenn man sich für eine der beiden Varianten am Anfang entschieden hat - diese bis zum Fahrzeugverkauf jedes Jahr beibehalten?

    PS: Fahrtenbuch wird geführt. Adresse der Wohnung + Betriebsstätte sind identisch, d.h. es fallen keine Pendelfahrten an.
    Geändert von Sven0 (02.03.2012 um 11:34 Uhr)

  2. #2
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    Wir haben auch einen Privat/Gewerbe PKW.
    Ich ermittle die Kosten am Ende des Jahres, indem ich die gesamt gefahrenen KM ermittle und dann entsprechend die privaten dem Gewinn wieder zufüge; die rein gewerblichen kommen dann in die EÜR. Dazu zählen bei uns Benzin, Reps, Steuer und Versicherung. Die Anschaffung lege ich voll auf den Bertrieb um, handelt sich aber auch nur um ein 8000 Euro-Auto ....
    Tanja
    Unsere Katzen: undercover-coons.de und unsere Hunde: wolfshunde-herne.de

  3. #3
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    Die Anschaffung voll auf den Betrieb umzulegen geht nur wenn du das Auto im Betriebsvermögen hast, dies ist aber bei mir nicht gewünscht, es soll im Privatvermögen bleiben. Wie sieht es bei der Abrechnung pro km aus, kann man hier die jährliche Abschreibung mit in den Kosten pro km einfliessen lassen?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Sven0 Beitrag anzeigen
    Die Anschaffung voll auf den Betrieb umzulegen geht nur wenn du das Auto im Betriebsvermögen hast, dies ist aber bei mir nicht gewünscht, es soll im Privatvermögen bleiben. Wie sieht es bei der Abrechnung pro km aus, kann man hier die jährliche Abschreibung mit in den Kosten pro km einfliessen lassen?
    Nein. In der Kilometerpauschale sind alle Kosten bereits enthalten. Du kannst deinen Privatwagen nicht abschreiben.

    copy

  5. #5
    TP-Insider
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nein. In der Kilometerpauschale sind alle Kosten bereits enthalten. Du kannst deinen Privatwagen nicht abschreiben.
    copy
    Man kann die Abschreibung nicht zusätzlich in das EÜR-Anlagenverzeichnis stellen, ABER in der errechneten km-Pauschale (tatsächliche Kosten) sind die Abschreibungskosten mit enthalten, siehe auch diesen Rechner: http://www.steuertipps.de/beruf-job/...eter-berechnen

    Ist das richtig? Wenn nicht müsste ja dieser Rechner falsch sein?

    bzw. welchen Sinn macht der Rechner, ist dieser nur zutreffend für Fahrzeuge die im Betriebsvermögen sind?

    Update: lies dir das hier mal durch im Absatz "Finanzspritze für teures Privatauto", da steht eindeutig das auch bei Privatwagen nicht nur die 30 Cent Pauschale möglich ist, sondern auch die tatsächlichen Kosten pro km:

    http://www.test.de/themen/steuern-re...00319-2100319/
    Geändert von Sven0 (02.03.2012 um 13:51 Uhr)

  6. #6
    TP-Insider
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    hier auch nochmal ein Artikel das nicht nur die 30 Cent Pauschale bei gewerblich genutzen Privatfahrzeugen möglich ist (wenn man ein Fahrtenbuch führt):

    http://www.meisterbrief-aktuell.de/n...d=11702&year=0

  7. #7
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    Du kannst deinen Privatwagen nicht abschreiben.

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