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Thema: GWG OVerflow - help

  1. #1
    TP-Member
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    Question GWG OVerflow - help

    Hi zusammen,

    hab mich heute durch die gesamte Einkommensteuererkl�rung gequ�lt, finde aber bzgl. Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftg�tern (GWG) nicht die passenden Antworten - auch wenn es massig gibt, aber whrsch. ist genau das der Grund Mich haben viele verschieden Eintr�ge jetzt mehr verwirrt als geholfen ...

    Vlt. k�nnt ihr mir helfen oder habt irgendwo den passenden Link parat?!

    Ich habe mir 2011 u.a. eine Tastatur (50 �) und einen Monitor (500 �) gekauft.
    Laut Rechnungwesen-portal ist eine Tastatur z.B. kein selbst�ndig nutzbares Wirtschaftsgut und kann daher nicht als GWG abgeschrieben werden. Wie denn dann?
    "Eine selbstst�ndige Nutzung hat oftmals die geforderte Beweglichkeit des Gegenstandes als Voraussetzung. Diese muss ebenfalls erf�llt sein. Um abgeschrieben werden zu k�nnen, muss die Anlage zudem abnutzbar sein. Solche Wirtschaftsg�ter sind beispielsweise Kopierer, Einrichtungsgegenst�nde oder Computer. Ein Drucker f�r einen PC im B�ro gilt daher nicht als GWG, weil er nicht selbstst�ndig nutzbar ist, sondern f�r den Betrieb einen PC ben�tigt. "

    Dasselbe gilt ja f�r den Monitor, den ich ja aber eh im Pool abschreiben m�sste.

    Eine generelle Frage habe ich auch bei der Buchf�hrung bzgl. der Vorsteuer. Gebe ich jetzt im Buchf�hrungsprogramm f�r alle im Pool vorhandenen Ger�te/Dinge eine Poolbezeichnung z.b. "Pool 1" an oder wie l�uft das? Oder gebe ich weiterhin z.B. den Monitor einzeln an, aber nur zu 1/5? Kann ich dann auch nur die Vorsteuer zu 1/5 zur�ckfordern oder hat die Vorsteuer �berhaupt nichts damit zu tun. Ich bin regelbesteuert.

    Hat jmd. mal eine einfache Beispielrechnung/Anleitung, wo man Schritt f�r Schritt sehen kann, wie etwas in der Buchf�hrung angegeben und im Pool abgeschrieben wird?

    Freue mich sehr (!!!) �ber jede Hilfe.
    Dankbar,
    Jason

    PS: Den dazugeh�rigen PC habe ich nie abgeschrieben weil er gebraucht und ohne Rechnung war.

  2. #2
    TP-Member
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    Exclamation Problem im Klartext

    Hallo noch mal,

    um das Problem noch einmal etwas klarer zu machen - ich glaube gestern Abend ging das nicht mehr.

    Mein Buchführungsprogramm (eigentlich Excel mit vielen Makros) errechnet mit aus den Eintragungen wie z.B. der Betriebsausgabe Monitor meine EÜR sowie meine zu zahlende/bekommende Umsatzsteuer/Vorsteuer.

    Theoretisch müsste ich ja den Nettowert im Pool abschreiben, wenn ich das überhaupt mit einem nicht selbständigen GWG darf. Demnach müsste ich den Monitor zu 1/5 in den Betriebsausgaben angeben, damit er richtig in der EÜR aufgelistet wird.

    Dann stimmt aber meine Quartalsrechnung für die Umsatzsteuer/Vorsteuer nicht mehr. Dafür müsste ich in der Buchführung den vollen Brutto-Rechnungsbetrag eingeben …

    Irgendwie muss das doch trennbar sein. Mach ich was falsch oder sollte ich einfach nur das Buchführungsprogramm wechseln. Bei Programmwechsel bitte Empfehlungen für den Mac

    Wie macht ihr das?

    Beste Grüße und Dank,

  3. #3
    TP-Member
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    no one

    Hat keiner nen Link zu nem ähnlichen Problem oder nen gutes Stichwort, wonach ich suchen kann??

    Für jeden Hilfe dankbar ...

  4. #4
    TP-Senior
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    Ich persönlich würde es so machen:

    Tastatur und Monitor sind Bestandteile, die zu einem PC gehören. Daher würde ich sie über die für PC üblichen 3 Jahre abschreiben, ganz normal als wäre ein PC dabei. Damit würde ich mir auch das ganze Gedöns mit dem Pool sparen, bei dem überdies die Gefahr bestehen könnte, daß PC+Monitor über die Grenze für Pools fallen...

  5. #5
    TP-Member
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    ...

    Hi,

    danke für die Antwort. Trotzdem wüsste ich dann noch nicht genau, wie ich das Ganze buche? 1/5 des Sammelpostens werden Teil der Betriebsausgaben. Aber dann stimmt meine Umsatzsteuer-Rechnung ja nicht mehr. Wie kann ich denn in der Buchführung meine Umsatzst. zu 100% geltend mache, wenn ich den Sammelposten nur zu 1/5 abschreibe?

    Besten Dank

  6. #6
    TP-Senior
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    Afaik werden die netto-Beträge abgeschrieben, die USt sofort gebucht. D.h. Monitor kostet z.B. 300 Euro + 57 Euro USt, dann werden soweit ich weiß sofort 57 Euro USt verbucht und dann 300 Euro Betriebsausgaben monatsgenau über 3 Jahre abgeschrieben, weil 3 Jahre die übliche Abschreibungsdauer für einen PC sind. Das heißt bei einem Kauf heute würdet Du 10/36 * 300 Euro dieses Jahr als Betriebsausgaben geltend machen, je 1/3 * 300 Euro in den Jahren 2013 und 2014 und schließlich die restlichen 2/36 * 300 Euro in 2015. Das gilt natürlich nur wenn du regelbesteuert bist.

    Bist Du Kleinunternehmer, schreibst du einfach nur die brutto-Beträge ab. Und wenn du es unbedingt als Pool über 5 Jahre machen willst, würde das natürlich ähnlich ablaufen.

    Und natürlich ist das alles nur meine Meinung und damit weder eine Beratung noch rechtssicher!

  7. #7
    TP-Member
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    Hi Aldeyn,

    danke für deine Antwort, aber offensichtlich gelingt es mir nicht, zu beschreiben, wie mein Problem wirklich aussieht.
    Die Theorie der Sache ist klar, aber ich kann in meinem Buchhaltungsprogramm nicht einfach die (z.B.) 57 €uro Ust. angeben. Da kann ich nur den gesamten Wert vom Monitor angeben, um in der Zusammenfassung die zu zahlende Ust. bzw. Rückzahlung zu sehen.

    Das heißt ich habe die Wahl:
    Entweder gebe ich den Monitor zu 100 % an und erhalte eine richtige Zusammenfassung der Ust. oder ich gebe monatl. den Abschreibungsbetrag an und erhalte dann auch monatlich den entsprechende Zusammenrechnung der Ust.

    Aber vlt. ist das auch einfach echt nur blöd in meinem Programm gelöst?
    Besten Dank weiterhin!

  8. #8
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Hmmm .. kannst Du verschiedene Steuersätze einstellen ..? .. dann könntest Du als Notlösung evtl. einmal die Ausgabe mit den normalen 19% buchen - und dann den Betrag mit 0% nochmal als Minus gegenrechnen, so daß die 57€ übrigbleiben ..

  9. #9
    TP-Senior
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    Vielleicht gibt es in der Software auch eine Möglichkeit, AfA direkt einzugeben, so daß die Software für die korrekte Berechnung sorgt?

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