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Thema: Zwei mal Steuern zahlen?

  1. #1
    TP-Member
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    Zwei mal Steuern zahlen?

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem.
    Ich habe in Holland was eingekauft von einem Händler. Ich hatte diesem zu einem früheren Zeitpunkt einmal meine Ust.ID mitgeteilt, so dass ich davon ausgegangen bin, dass der Rechnungsbetrag MwSt.frei wäre. Somit habe ich das Geld überwiesen und die Ware bekommen.

    Jetzt habe ich festgestellt, dass dort die MwSt. von 6% (Holland) aufgeführt sind. Auf Nachfrage beim Händler meinte er, dass die Rechnung schon gebucht sei und keine Änderung möglich ist.

    Habe ich jetzt auf gut deutsch gesagt pech gehabt? Muss ich jetzt die 6% in Holland und die 7% hier bezahlen?

    Hoffe auf Eure Hilfe!

    Grüße
    Rennschnecke

  2. #2
    TP-Insider
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    Solange der USt. Betrag über der Bagatellgrenze von ca. 50 Euro liegt (die genaue Betragshöhe variiert je nach Land) kannst du diese dir gebührenfrei und online hier zurückerstatten lassen: https://www.elsteronline.de/bportal/

    Informiere dich mal wie die Erstattungsgrenze von NL ist, um wieviel Euro handelt es sich?

  3. #3
    TP-Member
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    Es handelt sich um 30 - 35 Euro ungefähr.
    Schonmal danke für die Info, muss ich mal schauen ob ich Informationen finde.

    Vielen Dank

  4. #4
    TP-Insider
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    Ich habe extra für dich mal nachgeschaut und der Mindestwert für die jährliche Erstattung liegt tatsächlich auch in NL bei 50 Euro, siehe http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern...ublicationFile

    Wenn die Rechnung aus dem Jahr 2011 stammt: Pech gehabt!
    Wenn die Rechnung von 2012 stammt dann kaufe bis 31.12. noch mehr in NL ein, so daß du über die 50 Euro kommst.

  5. #5
    TP-Member
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    Danke für Deine Hilfe!

    Also sage ich ihm nächstes mal einfach, dass das ganze nicht über meine Ust.ID laufen soll und dann kann ich einfach den Betrag >50 über die Seite zurückfordern?

    Viele Grüße

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