Es fehlen wichtige Infos...
Bist du selbständig oder Arbeitnehmer? Falls selbständig, ist das deine alleinige Betriebsstätte oder hast du anderswo ein Büro als Hauptsitz?
Hallo,
ich gehe davon aus dass man im Wohneigentum das Arbeitszimmer über den Wertverlust des Hausesabschreiben kann.
Also Haus und Grundstück für 200.000 EUR gekauft. Haus 100 m2, Arbeitszimmer 10m2. Anteil am Hauskauf für das Arbeitszimmer 10% also 20.000 EUR. Jetzt muss man ja den Grundstücksteil abziehen. Nehmen wir an das Grundstück hat 50.000 (von den 200.000 gekostet) also 25% dann wäre der Hausteil für das Arbeitszimmer 15.000 EUR. Das linear über 50 Jahre sind also 2% pro Jahr. Damit kann ich 3000 EUR pro Jahr als Ausgabe gelten machen.
Frage 1: Ist das richtig so?
Frage 2: Woher weiß ich und wie überzeuge ich das FA dass das Grundstück einen Wert x hat. Ich kann natürlich nur den Kaufpreis von Haus mit Grundstück belegen.
DAnke,
U.
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Bist du selbständig oder Arbeitnehmer? Falls selbständig, ist das deine alleinige Betriebsstätte oder hast du anderswo ein Büro als Hauptsitz?
Selbständig im Nebenerwerb. Für meine Selbständigkeit (Beratung) die einzige Betriebsstätte.
Dein Nebenerwerb bildet naturgemäß nicht den Schwerpunkt Deiner Tätigkeit. Wenn Du für Deinen Haupterwerb ein anderes Büro zur Verfügung hast, kannst Du das Arbeitszimmer deshalb nicht voll geltend machen, sondern in Deinem Fall (kein anderer Arbeitsplatz für zumindest eine der Tätigkeiten) maximal bis zu einer Grenze von 1250 Euro.
Zur Aufteilung Haus/Grundstück kann ich leider nichts beitragen. Und natürlich ist das alles hier keine Beratung und nicht rechtsverbindlich, da ich keine entsprechende Ausbildung habe!
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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