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Thema: 1. Jahr in der Regelbesteuerung, wenig Gewinn, "viel" Umsatz u. jede menge Rechnungen

  1. #1
    TP-Newbie
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    1. Jahr in der Regelbesteuerung, wenig Gewinn, "viel" Umsatz u. jede menge Rechnungen

    Hallo an alle User,

    ich habe eine Kurze frage:

    Muss ich jede Rechnung wirklich einzeln elektronisch Buchen oder reicht es wen ich jeden Monat einen Ordner mache da rein dann von jeder Rechnung eine Kopie hefte und die jeweiligen Konto/PayPal Auszüge klemme`?

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Wie du deinen Ordener strukturierst ist doch erstmal deine Sache, nachvollziehbar für eine Betriebsprüfung sollte es natürlich sein.

    Was meinst du mit "jede Rechnung einzeln elektronisch buchen"?

    Ich buche in "meinem" Programm für die Erstellung der EÜR und für meine Journale jeder Rechnung einzeln, den Rest macht das Programm. Das FA will in den monatl. UST.-VA logischerweise monatliche Zahlen, in der EÜR nach Jahresende halt die Zahlen vom ganzen Jahr, in der UST.-Erklärung dann ebenso.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie
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    Hallo, und danke für deine schnelle Antwort,

    ich meine mit "elektronisch" Buchen das ich wirklich jede Rechnung einzeln in mein Buchhaltungsprogram eingeben muss, oder ob die Ordervariante die ich momentan Praktiziere ausreicht, da eig. am ende die selben zahlen stehen, nur das ich das dann mehr oder weniger Manuell mache und nicht das Program.

    ich Lasse mir immer von meinen Rechnungsprogram "Kingbill" am Monatsende einfach eine Rechnungsliste raus, dort steht dann:

    Umsatz inkl. MwSt.

    MwSt.

    Umsatz ohne MwSt.

    also alles ganz übersichtlich, und danach berechne ich dann meine zahlen

    Bei den Ausgaben, die Sortier ich vor, nach wareneinkauf, Büromaterieal inkl. Porto und Kartonagen usw.

    und dann rechne ich wieder alles zusammen und am in die UST-Voranmeldung damit

    Kann man das so machen,bzw. wird das so Akzeptiert?

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    K.A. - hatte noch keinen Prüfer da. Persönlich find ich den Aufwand für die einzelnen Buchungen jetzt nicht so schlimm - obwohl es schon viele sind, ist halt ein wenig Fleißarbeit. Aber wenn der Prüfer kommt und an einer Rechnung was zu bemängeln hätte würde ich es gleich finden.
    Allerdings solltest du dich bei der "Aufteilung" am Formular EÜR vom FA orientieren.

    Übrigens "buche" ich mit easycash&tax...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Senior
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    Hallo,

    das du monatliche Umsatzsteueranmeldungen durchführst deutet darauf hin, das du schon einen gewissen Umsatz hast.

    Deshalb musst du jede Rechnung einzeln verbuchen. Ansonsten entspricht deine Buchführung nicht der vorgeschriebenen Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Denn das

    und an einer Rechnung was zu bemängeln hätte würde ich es gleich finden
    (Hervorhebung durch mich) reicht nicht aus. Auch ohne Hilfe des Buchführenden müssen Dritte die Buchführung problemlos nachvollziehen können. Deshalb ist auch das

    Wie du deinen Ordener strukturierst ist doch erstmal deine Sache, nachvollziehbar für eine Betriebsprüfung sollte es natürlich sein.
    nicht so ganz richtig. Du hast zwar gewissen Freiheiten, wie du deine Ordner strukturierst, allerdings sollte sich die Strukturierung schon nach gewissen und bewährten Grundsätzen richten. Und es sollte nicht nur nachvollziehbar sein, sondern es muss nachvollziehbar sein.

    Wenn du eine USt-Anmeldung durchführst müssen die zugrunde liegenden Zahlen "auf einen Blick" nachvollziehbar sein. Wenn der Prüfer die Rechnungen einzeln sichten und selbst die Zahlen zusammenrechnen muss, wobei er selbst noch auf Abzüge, Skonto und ähnliches achten und die Zahlen dann auch noch mit den Kontoauszügen vergleichen muss, wird er dir alles um die Ohren hauen, nicht anerkennen und schätzen.

    Die Schätzungen sind für den Steuerpflichtigen meist auch zum Nachteil. Das macht der Prüfer aber nicht um dich zu ärgern, sondern er ist dazu sogar verpflichtet, um erstens den Staat vor Nachteilen zu schützen und zweitens den Steuerpflichtigen dazu zu bewegen, seine Unterlagen künftig ordnungsgemäß zu führen.

    Etwa großzügiger sind die nur, wenn es sich um kleine Klitschen handelt, die pro Jahr nur einige hundert Euro Umsatz machen. Aber die sind dann in der Regel auch von der Umsatzsteuer befreit.

    Gruss

    MrMurphy

  6. #6
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von MrMurphy Beitrag anzeigen
    ...das du monatliche Umsatzsteueranmeldungen durchführst deutet darauf hin, das du schon einen gewissen Umsatz hast.
    Soweit orakeln wollte ich jetzt nicht... wäre ja möglich das das Gewerbe erst "neu" ist, da wird man immer zu monatl. UST.-VA verdonnert.
    Ansonsten hast du natürlich recht, auch der Steuerprüfer würde in meinen Ordnern problemlos alles finden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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