Hallo,
die Umsatzsteuern gehören dem Staat und müssen an ihn weitergeleitet werden. Sie sind also eine spezielle Verbindlichkeit, das Umsatzsteuerkonto damit also ein spezielles Verbindlichkeitskonto. Bestehende Verbindlichkeiten werden auf der Habenseite eingetragen.
Genau umgekehrt verhält es sich mit der Vorsteuer, sie sind eine spezielle Forderung und werden deshalb wie alle Forderungen auf der Sollseite ins Vorsteuerkonto eingetragen.
Spezielle Verbindlichkeits- bzw. Forderungskonten sind es deshalb, weil sie mit dem eigentlichen Betriebszweck bzw. dem Gewinn und Verlust nichts zu tun haben. Sie laufen quasi parallel zu den üblichen Verbindlichkeits- und Forderungskonten. Bei allen betrieblichen Berechnungen, z. B. Kalkulaltionen, werden sie deshalb außen vor gelassen und bei den Jahresabschlüssen (Bilanzen) speziell ausgewiesen.
Gruss
MrMurphy

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