Hallo,
also eine USt-Erklärung musst Du abgeben. Auf der ersten Seite der USt-Erklärung trägst du dann einfach nur den zeitraum ein: 1.1.-20.1.2010.
Wenn Du keine Einnahmen mehr hattest, dann 0€ eintragen. Aber hattest Du noch Kosten für deine Selbständigkeit wo Du evtl. noch Vorsteuer berücksichtigen musst?
da ich nichts weiter weiß, wie umfangreich deine Selbständigkeit war,aber grundsätzlich gilt folgendes:
Bei Geschäftsaufgabe müsste eine Schlussbilanz zwingend erstellt werden. Hier wird u.a. auch festgehalten, die Entnahme der angeschafften Wirtschaftsgüter wie z.Bsp: Wenn Du Dir einen PC angeschafft hattest, er also im Anlagevermögen ist, musst du den zum Stichtag der Betriebsaufgabe privat entnehmen. Und dies wäre wiederum auch ust-pflichtig und auch in der USt-Jahreserklärung zu erfassen.
Hast Du denn Wirtschaftsgüter die du bei Betriebsaufgabe dann privat entnommen hast?
Gewinnfeststellungserklärung ist das Formular EST 1 B, hier wird wie bei der Einkommensteuererklärung der Gewinn erklärt für den Zeitraum 1.1.-20.1.2010.
LG

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