Hallo Sven,
hier aus http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home
"Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, steht Ihnen im letzten Jahr nur noch die zeitanteilige AfA zu. Der Restbuchwert, der danach noch übrig bleibt, ist anschließend als Betriebsausgabe auszubuchen. Endet dagegen bei einem Wirtschaftsgut im Privatvermögen die Einkunftserzielung, geht das bis dahin noch nicht verbrauchte AfA-Volumen steuerlich endgültig verloren."
Nehmen wir mal an Du verkaufst das Auto im Dezember für 10.000 exkl. Mwst. und hättest es 4 Jahre vor her im Januar für 27.000 exkl. Mwst. gekauft:
Afa Jahr 1: 27000 / 6 = 4500, Restwert 22500 => Ausgabe 4500
Afa Jahr 2: 27000 / 6 = 4500, Restwert 18000 => Ausgabe 4500
Afa Jahr 3: 27000 / 6 = 4500, Restwert 13500 => Ausgabe 4500
Afa Jahr 4: 27000 / 6 = 4500, Restwert 9000 + Einnahme 10000 = Einnahme 1000
Beim von Dir gewählten Modell mit 3 Jahren Afa würde es so aussehen
Afa Jahr 1: 27000 / 3 = 9000 => Ausgabe 9000
Afa Jahr 2: 27000 / 3 = 9000 => Ausgabe 9000
Afa Jahr 3: 27000 / 3 = 9000 => Ausgabe 9000
Afa Jahr 4: Einnahme 10000 = Einnahme 10000
Kann nun beides seine Vor- und Nachteile haben. Je nachdem wie lange Du das Unternehmen noch betreiben willst und wie es läuft.
Ich persönlich mache mir um 3 oder 5 oder 6 Jahre keine Gedanken. Ich versuche nur Dinge wie Schreibtisch, Bürostuhl usw. unter 1000 Euro zu halten um die nicht auf 14 Jahre abschreiben zu müssen sondern diese im Pool auf 5 Jahre abzuschreiben.
Einen Widerspruch mit Begründung warum Du 3 oder 4 Jahre bei dem Gebrauchten nehmen willst kannst Du ja mal machen. Ich würde sowas selbst ohne Stb machen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird und es einem wichtig genug ist kann man damit immer noch den Stb belästigen. Aber ich denke existenzbedrohend wird es für Dich nicht sein ob nun 3 oder 6 Jahre genommen werden....

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