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Thema: Hilfe: Finanzamt akzeptiert keine 3 Jahre Abschreibung bei 3 Jahre alten Auto

  1. #1
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    Hilfe: Finanzamt akzeptiert keine 3 Jahre Abschreibung bei 3 Jahre alten Auto

    Hallo,

    ich habe mir im Juli 2011 ein 3 Jahre altes Auto für EUR 27.000,- gekauft.
    In meiner Steuererklärung wollte ich dies über 3 Jahre abschreiben.
    Leider wurde dies eigenmächtig vom Finanzamt auf 6 Jahre umgeändert, obwohl ich meine Autos meistens ca. 4 Jahre lang fahre.
    Ich überlege noch ob ich dagegen Protest erhebe oder nicht.

    Angenommen ich verkaufe das Auto nach 4 Jahren (und schreibe das Fahrzeug über 6 Jahre lang ab), kann dann den Restbuchwert der verbleibenden 2 Jahre zusammenaddiert im Verkaufsjahr als Ausgabe geltend gemacht werden?
    Geändert von Sven0 (28.03.2012 um 16:21 Uhr)

  2. #2
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    Hallo Sven,

    hier aus http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home

    "Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, steht Ihnen im letzten Jahr nur noch die zeitanteilige AfA zu. Der Restbuchwert, der danach noch übrig bleibt, ist anschließend als Betriebsausgabe auszubuchen. Endet dagegen bei einem Wirtschaftsgut im Privatvermögen die Einkunftserzielung, geht das bis dahin noch nicht verbrauchte AfA-Volumen steuerlich endgültig verloren."

    Nehmen wir mal an Du verkaufst das Auto im Dezember für 10.000 exkl. Mwst. und hättest es 4 Jahre vor her im Januar für 27.000 exkl. Mwst. gekauft:

    Afa Jahr 1: 27000 / 6 = 4500, Restwert 22500 => Ausgabe 4500
    Afa Jahr 2: 27000 / 6 = 4500, Restwert 18000 => Ausgabe 4500
    Afa Jahr 3: 27000 / 6 = 4500, Restwert 13500 => Ausgabe 4500
    Afa Jahr 4: 27000 / 6 = 4500, Restwert 9000 + Einnahme 10000 = Einnahme 1000

    Beim von Dir gewählten Modell mit 3 Jahren Afa würde es so aussehen

    Afa Jahr 1: 27000 / 3 = 9000 => Ausgabe 9000
    Afa Jahr 2: 27000 / 3 = 9000 => Ausgabe 9000
    Afa Jahr 3: 27000 / 3 = 9000 => Ausgabe 9000
    Afa Jahr 4: Einnahme 10000 = Einnahme 10000

    Kann nun beides seine Vor- und Nachteile haben. Je nachdem wie lange Du das Unternehmen noch betreiben willst und wie es läuft.

    Ich persönlich mache mir um 3 oder 5 oder 6 Jahre keine Gedanken. Ich versuche nur Dinge wie Schreibtisch, Bürostuhl usw. unter 1000 Euro zu halten um die nicht auf 14 Jahre abschreiben zu müssen sondern diese im Pool auf 5 Jahre abzuschreiben.

    Einen Widerspruch mit Begründung warum Du 3 oder 4 Jahre bei dem Gebrauchten nehmen willst kannst Du ja mal machen. Ich würde sowas selbst ohne Stb machen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird und es einem wichtig genug ist kann man damit immer noch den Stb belästigen. Aber ich denke existenzbedrohend wird es für Dich nicht sein ob nun 3 oder 6 Jahre genommen werden....

  3. #3
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    Bei mir trifft jedoch folgender Satz zu "Endet dagegen bei einem Wirtschaftsgut im Privatvermögen die Einkunftserzielung, geht das bis dahin noch nicht verbrauchte AfA-Volumen steuerlich endgültig verloren."

    d.h. wenn ich die Abschreibung auf 6 Jahre lege und es jedoch im 4. Jahr verkaufe, habe ich die letzten 2 Jahre einfach Pech gehabt, dieser Wert verfällt einfach ersatzlos und ist nicht mehr als Betriebsausgabe nutzbar. Einen Restbuchwert gibt es ja nicht, da es sich bei dem PKW nicht um Betriebsvermögen handelt.

  4. #4
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Wenn der PKW sich im PV befindet, wieso ist es dann wichtig, wie lange der PKW abzuschreiben ist?Oder anderst gefragt, wieso kannst Du den PKW abschreiben?
    Gruss

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  5. #5
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    Zitat Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
    Wenn der PKW sich im PV befindet, wieso ist es dann wichtig, wie lange der PKW abzuschreiben ist?Oder anderst gefragt, wieso kannst Du den PKW abschreiben?
    Oder wieder anders ausgedrückt: Afaik kann man beim PKW im Privatvermögen nur die 0,3 € pro km als BA ansetzen, nicht jedoch die AfA oder andere Betriebskosten. Diese sind in den 0,3 € bereits enthalten.

  6. #6
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Gilt aber nicht für Reisekosten, hier kann auch der nachgewiesene individuelle Kilometersatz angesetzt werden.
    Gruss

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